Verbraucherzentrale bietet Beratung zu Bearbeitungsentgelten
Prüm · Bankkunden können ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor wenigen Tagen entschieden (Az.
: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Die Verbraucherzentrale bietet daher am Dienstag, 4. November und am Donnerstag, 6. November, von 10 bis 16 Uhr eine telefonische Sonderberatung an. Unter der Rufnummer 06131/2848866 beantworten Experten der Verbraucherzentrale Fragen.
Hintergrund: Im Mai hatte der BGH Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13). Sie stellten kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürften deshalb nicht verlangt werden. Unklar war jedoch die Frage der Verjährung. Während die Geldinstitute eine kurze Verjährungszeit von drei Jahren annahmen, gingen Verbraucherschützer von einer Kenntnis erst ab 2011 aus. red