Urteil Verbreitung von Kinderpornografie: Eifeler muss zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat gestern einen 46-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann hat wiederholt kinderpornografische Dateien über das Internet bezogen und verteilt.

 In diesem Zimmer können Kinder spielen, die an Verfahren beteiligt sind oder ihre Eltern zum Amtsgericht begleiten. Was gestern bei der Verhandlung hinter der Tür rechts im Bild Thema war, betraf auch Kinder  –  leider im negativen Sinne.

In diesem Zimmer können Kinder spielen, die an Verfahren beteiligt sind oder ihre Eltern zum Amtsgericht begleiten. Was gestern bei der Verhandlung hinter der Tür rechts im Bild Thema war, betraf auch Kinder  –  leider im negativen Sinne.

Foto: tv/Uwe Hentschel

Während der Richter das soeben verkündete Urteil begründet, sitzt der Angeklagte regungslos neben dem Pflichtverteidiger auf seinem Stuhl und starrt vor sich auf den Tisch. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der 46-Jährige aus dem Eifelkreis wegen der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Bilder und Filme vor Gericht verantworten muss.

Erst im Sommer 2016 war der gelernte Metallbauer nach einer zweieinhalbjährigen Haft entlassen worden. Nur acht Monate später, im Februar 2017, hat die Polizei dann schließlich bei einer Hausdurchsuchung erneut mehrere Smartphones und Datenträger mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt.

Und das, obwohl richterlich verfügt worden war, dass der Mann nach seiner Haftentlassung zwei Jahre lang keinerlei internetfähige Geräte besitzen darf.  Doch damit nicht genug. Während das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft, kommt es im Juni dieses Jahres erneut zu einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des 46-Jährigen. Und wieder finden die Polizisten Material mit Nacktaufnahmen und sexuellen Handlungen an Kindern.

In den Verhandlungsakten dieser beiden Fälle, die nun gemeinsam vor Gericht verhandelt werden, sind sämtliche Bildaufnahmen, die die Forensiker auf den Handys und Speichermedien sicherstellen konnten. Darüber hinaus gibt es auch noch zwei DVDs mit Filmaufnahmen.

„Wir müssen leider auch in diese Beweismittel kurz hineinschauen“, sagt der Vorsitzende Richter Udo May und ergänzt, dass das eine Vorgabe des Bundesgerichtshofs sei. Es reiche eben nicht, über das Beweismaterial nur zu sprechen, so May. Man müsse es auch sehen.

Den Gesichtern der drei Richter, des Staatsanwalts und des Pflichtverteidigers ist anzusehen, dass sie darauf gerne verzichtet hätten. Sie schauen sich Ausschnitte von drei der insgesamt rund 50 Filmdateien an, die der Angeklagte unter anderen über Internet-Messenger-Dienste wie Whatsapp mit anderen Pädokriminellen ausgetauscht hat. Die auf den Filmclips nackt zu sehenden und teilweise an sexuellen Handlungen beteiligten Kinder sind nach Einschätzung des Richters nicht älter als neun. Einige sogar vielleicht erst fünf oder sechs. „Jetzt, nachdem wir das gesehen haben, wissen wir alle, worüber wir sprechen“, sagt May.

Der Angeklagte selbst stellt davon nichts in Frage. Er zeigt sich in vollem Umfang geständig und erklärt mehrfach, dass er sich seiner sexuellen Störung bewusst sei. Er habe anfangs gedacht, dass er das allein in den Griff bekomme, wisse aber inzwischen, dass er es ohne therapeutische Hilfe nicht schaffe. Nach einigen gescheiterten Therapieversuchen sei er nun seit einem halben Jahr bei einen Sexualtherapeuten aus Euskirchen in Behandlung.

Und bei diesem habe er erstmals das Gefühl, dass er offen über alles reden könne, so der 46-Jährige, der allein in einer kleinen Wohnung im Haus seiner Eltern lebt und sich vor 20 Jahren wegen pädokrimineller Vergehen das erste Mal vor Gericht verantworten musste.

Bei der aktuellen Verhandlung ebenfalls anwesend ist die Bewährungshelferin des Angeklagten. „Ich kenne ihn bereits seit zehn Jahren, und es ist eine sehr zähe Angelegenheit“, sagt sie. Aus ihrer Sicht wäre es dringend notwendig, dass der Mann nicht nur therapeutisch behandelt wird, sondern in eine betreute Einrichtung kommt. Zumal die häusliche Situation für eine erfolgreiche Entwicklung alles andere als optimal sei.

Zudem gibt es noch einen weiteren Aspekt, den sowohl die Bewährungshelferin als auch der als Zeuge geladene Polizist als äußerst bedenklich einstufen. Das Haus, in dem der 48-Jährige wohnt, grenzt nämlich unmittelbar an das Grundstück eines Kindergartens.

Von seiner Wohnung könne er zwar nicht auf das Grundstück der Kita blicken, er höre aber morgens die Kinder, sagt der Angeklagte. Und als der Richter ihn fragt, ob die Nähe zum Kindergarten ein Problem sei, überlegt der Mann kurz und antwortet nur knapp: „Es kann zum Problem werden.“

Dass der Mann – wie sein Pflichtverteidiger erklärt – „erheblich behandlungsbedürftig ist“, dessen sind sich vor Gericht alle einig. Entsprechend plädiert der Verteidiger auch für eine Bewährungsstrafe mit „engmaschigen Auflagen“, damit der Mann die bereits begonnene Therapie fortsetzen könne. „Eine Haftstrafe würde das Problem nur zeitlich verlagern“, erklärt der Anwalt.

Das sieht das Gericht ähnlich, entscheidet sich aber dennoch für eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und folgt damit dem Antrag des Staatsanwalts. „Hier ist der therapeutische Bedarf aus meiner Sicht deutlich höher als das, was bis jetzt passiert ist“, sagt der vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe „beharrlich und konsequent die Rechtsordnung missachtet“.

Zudem handle es sich bei den mehr als 180 sichergestellten Dateien nicht etwa um pornografische Animationen, sondern um reale Aufnahmen, hinter denen schlimme Schicksale stünden, sagt May.

Er richtet dann zum Abschluss noch das Wort an den Angeklagten: „Wir sehen die ganz, ganz große Gefahr, dass Sie nicht nur rückfällig werden, sondern dass irgendwann Dinge geschehen, die darüber hinaus gehen.“

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