Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt - 43-Jähriger muss Geldstrafe zahlen

Bitburg · Das Verfahren gegen einen 43-jährigen Luxemburger wegen fahrlässiger Tötung ist am Dienstag vom Amtsgericht Bitburg gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt worden. Nach Gutachter- und Zeugenaussagen hatte der Angeklagte nur eine geringe Mitschuld an einem tödlichen Unfall im Juni 2009.

Der Vorwurf wiegt schwer. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich heute ein 43-jähriger Mann aus Luxemburg vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, am 1. Juni 2009 auf der B50 bei Körperich einen tödlichen Unfall mitverursacht zu haben. Der damals 40-jährige Mann war mit seinem Wagen auf der Bundesstraße unterwegs und wollte in einer Stichstraße wenden. Er bog nach links von der Fahrbahn ab, doch er übersah einen Motorradfahrer, der gerade zum Überholen angesetzt hatte. Die Fahrzeuge prallten aufeinander. Die Beifahrerin des Motorradfahrers, seine 42-jährige Ehefrau, starb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft hat dem Autofahrer vorgeworfen, sich nicht vorschriftsmäßig umgesehen zu haben, bevor er abgebogen ist. "Auch nach Aussagen des Gutachters hätte der Unfall vermieden werden können, wenn der Angeklagte noch einmal bevor er abgebogen ist, in den Rückspiegel geschaut hätte. Das wäre ein idealtypisches Verhalten gewesen. Aber den idealtypischen Autofahrer gibt es nicht. Alle Prozessbeteiligten sind sich einig, dass das Verschulden des Angeklagten sich im unteren Bereich bewegt", sagte Richterin Theresa Wilhelmi-Pitsch. Deshalb schlug sie vor, dass das Verfahren gegen den 43-Jährigen eingestellt wird, sobald er eine Geldstrafe von 1200 Euro an die Kreisverkehrswacht gezahlt hat. Damit war auch Verteidiger Jürgen Verheul einverstanden. Dass den Autofahrer nur eine geringe Mitschuld an dem Unfall trifft, hängt damit zusammen, dass der Motorradfahrer selbst den Unfall mitverursacht hat, da er auf der Bundesstraße mit einer Geschwindigkeit zwischen 117 und 150 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Zeugen bestätigten heute in dem Prozess gegen den Autofahrer, dass der Motorradfahrer bereits mehrere Autos überholt hatte und kurz vor dem tödlichen Zusammenprall einen weiteren Wagen überholte, der hinter dem Fahrzeug des Angeklagten war. "Das Gutachten sagt ganz eindeutig, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Motorradfahrer sich an die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hätte", sagte Richterin Wilhelmi-Pitsch. Das Verfahren gegen den Motorradfahrer wurde aber bereits zuvor eingestellt, da der heute 46-jährige Motorradfahrer bei dem Unfall seine Frau verloren hat. scho

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