Vergewaltigungsprozess: Angeklagter sagt doch aus - Gutachter: Mutmaßliches Opfer glaubwürdig

Trier/Bitburg · Erst will ein Luxemburger seinen Verteidiger feuern, dann bricht er doch noch sein Schweigen und sagt aus. Der 35-Jährige steht derzeit wegen mutmaßlicher Misshandlung und Vergewaltigung vor dem Trierer Landgericht.

Vergewaltigungsprozess: Angeklagter sagt doch aus - Gutachter: Mutmaßliches Opfer glaubwürdig
Foto: Armin Weigel (dpa)

Gleich zu Beginn der gestrigen Verhandlung am Trierer Landgericht will der angeklagte Luxemburger seinen Verteidiger feuern. Das Gericht wirft dem 35-Jährigen Misshandlung und Vergewaltigung seiner damaligen Lebensgefährtin vor (der TV berichtete ). Dafür steht er seit Januar 2013 vor Gericht.

Wegen falscher Beratung wolle er mit seinem bisherigen Verteidiger, der laut Gericht ein erfahrener Strafverteidiger ist, nichts mehr zu tun haben. Der Angeklagte wünscht, den Prozess für zwei Wochen auszusetzen, weil er einen neuen Anwalt habe. Diesen Antrag lehnt das Gericht jedoch ab. Kopfschüttelnd sitzt der stämmige, kahl rasierte Luxemburger währenddessen auf der Anklagebank. Schlägt auf einen vor ihm liegenden Ordner. Als die Richterin fragt, ob weitere Zeugen gehört werden sollen, sagt er: "Ich habe wohl sowieso keine Rechte hier. Also stelle ich auch keine Anträge mehr."

Bevor der Gutachter zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers Stellung nimmt, spricht er noch einmal mit der 41-jährigen Frau aus der Nähe von Bitburg. Dabei schildert sie ihre Angst vor dem Angeklagten. "Er hat mir angedroht, mich aus dem Verkehr zu ziehen. Für mich war er eine tickende Zeitbombe."

Der 35-Jährige schüttelt wieder den Kopf, will sich nun auch äußern. Eine Aussage hatte der Mann seit Beginn der Verhandlung abgelehnt. Er räumt ein, dass es Körperverletzungen gegeben hat. "Ich habe sie aber nicht zwei Jahre lang misshandelt, dafür lasse ich mich nicht verurteilen!" Was passiert sei, tue ihm sehr leid. "Aber eine Vergewaltigung gab es nie." Damit widerspricht er der Aussage des Opfers.

Mehr als eine Stunde nimmt sich anschließend der Gutachter Zeit, die Glaubwürdigkeit der Zeugin darzustellen. Sein Ergebnis: "Die Zeugin ist in der Lage, eine zuverlässige Aussage vorzunehmen." Ein Motiv für eine fälschliche Beschuldigung des Angeklagten sei nicht festzustellen. Der Gutachter bestätigt der Zeugin die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen.

Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

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