Vergewaltigungsprozess vertagt

Trier · Einen kurzen Prozessauftakt hat es am Donnerstag am Trierer Landgericht gegeben. Der wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagte 35-Jährige war anwesend, doch die zur Beweisaufnahme notwendigen Gutachter fehlten. Der Prozess wird Anfang Februar fortgesetzt.

Trier. Landgericht Trier, Montagmorgen, 9 Uhr: Staatsanwalt, Richterin und Verteidigung sitzen bereits, als der 35-jährige Luxemburger in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird. Seit dem Haftbefehl im Juli 2012 sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe bestreitet er. Der Angeklagte hat ein leichtes Lächeln auf den Lippen, trägt ein Spitzbärtchen und hat den Kopf kahlrasiert.
Nasenbeinbruch durch Schläge


Warum er lächelt, ist unklar. Schließlich ist der gebürtige Luxemburger, der in der Nähe von Bitburg lebt, wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Opfer soll seine Lebensgefährtin sein, mit der er zusammen in deren Wohnung lebte.
Der Mann ist geschieden, hat zwei Kinder und den Elektrikerberuf erlernt. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass er psychische Störungen haben soll und deshalb gewalttätig sei.

Zwischen Februar und Juli 2012 soll der Mann seine Freundin in Gefahr für Leib und Leben gerbracht haben. Während eines Streits soll er die Frau derart ins Gesicht geschlagen haben, dass sie einen Nasenbeinbruch erlitt. Im Anschluss soll er seine Freundin zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
In einem anderen Fall soll seine Freundin spät von der Arbeit heimgekommen sein. Der angetrunkene Angeklagte soll mit einer heißen Pfanne nach seiner Lebensgefährtin geworfen und sie geschlagen haben.
So weit die Anklageschrift. Der Prozess konnte nicht fortgeführt werden, weil die für die Beweisaufnahme wichtigen Gutachter den Gerichtstermin nicht wahrnehmen konnten. MRA

Der Prozess wird am Freitag, 8. Februar, fortgesetzt.

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