Verlieren statt sanieren

Unerwartete Wendung: Die Stadt Bitburg wollte vor Gericht die gezahlten Zuschüsse für den Abriss der Häuser am Bedaplatz einklagen. Doch statt der Zuschüsse bekommt die Stadt nun eine Rechnung über die Gerichtskosten. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgeschmettert.

 Kein Ende der Schotterwüste in Sicht: Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Stadt Bitburg abgewiesen. TV-Foto: Archiv/Robert Seiwert

Kein Ende der Schotterwüste in Sicht: Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Stadt Bitburg abgewiesen. TV-Foto: Archiv/Robert Seiwert

Bitburg. Attraktive Neubauten statt alter Bruchbuden. Die sah Bitburgs Bürgermeister Joachim Streit wohl schon vor seinem geistigen Auge. Aus dem Bedaplatz sollte ein Vorzeigeplatz werden. Das war der Grund, warum die Stadt im Jahr 2000 den Abriss der vier alten Häuser in der Gartenstraße förderte. Die Bedingung für den Zuschuss von rund 20 000 Euro: Spätestens bis Ende 2005 sollten die Immobilienunternehmer Günter Herwegen und Friedhelm Schneider dort neue Gebäude errichtet haben. Statt schmucken Wohn- und Geschäftshäusern stehen dort jedoch seit Jahren nur Autos. Die Vision der Stadtoberen sah ganz anders aus. Ein Schotterparkplatz kam darin sicher nicht vor. "Wir werden von den Grundstücksbesitzern den Betrag endgültig zurückfordern", hieß es im Herbst vergangenen Jahres aus dem Rathaus. Mehrere Fristen waren zu dem Zeitpunkt bereits verstrichen. Mittlerweile hat sich das Verwaltungsgericht in Trier mit dem Fall befasst. Doch anstatt 20 000 Euro plus Zinsen von dem Immobilienunternehmen zu bekommen, muss die Stadt Bitburg die Verfahrenskosten tragen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgelehnt. Begründung: Die Kopplung von Zuschüssen für den Abriss und dem Neubau als Bedingung sei rechtswidrig. Normaler Vorgang bei der Stadtsanierung

Das Urteil kam für Bürgermeister Streit & Co. überraschend. "Diese Vorgehensweise ist bei der Stadtsanierung in Rheinland-Pfalz gang und gäbe. Nicht nur in Bitburg", erklärt Streit. Solche Entscheidungen wie den geförderten Abriss hat die Stadt nicht im Alleingang gefällt, sondern sie sind von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier genehmigt. "Hier geht es um eine Grundsatzentscheidung. Wir werden vermutlich von einer Berufung absehen. Wenn das Innenministerium in Mainz die Kosten übernimmt, werden wir stattdessen einen Musterprozess anstrengen", sagt Bürgermeister Streit. Der Stadtrat Bitburg wird heute in seiner Sitzung über die Vorgehensweise entscheiden. Was wie ein kleines Urteil wirkt, könnte weit reichende Folgen haben. Meinung Doppelte Niederlage Die Stadt Bitburg ist siegessicher vor Gericht gezogen - und hat verloren. Das Urteil hat voraussichtlich nicht nur Auswirkungen auf Bitburg, sondern auch auf viele Städte, die die Sanierung vorantreiben wollen. Und was hat Bitburg von dieser Entscheidung? Nichts. Es ist ein reines Verlustgeschäft. Die 20 000 Euro Zuschuss für den Abriss sind voraussichtlich weg. Der Immobilienunternehmer hat seine Aufgabe erfüllt: Er hat die alten Gebäude abgerissen. Mehr ist nicht passiert. Und mehr wird wohl auch in absehbarer Zeit nicht passieren. Ein Ende der Stagnation und der Tristesse am Bedaplatz ist nicht in Sicht. Das Urteil legitimiert den Unternehmer, so lange mit Bauarbeiten zu warten, bis er dazu in der Lage ist. Die Stadt hat nun keine Möglichkeit mehr, Druck zu machen. Die Stadt Bitburg hat durch dieses Urteil in doppelter Hinsicht verloren. d.juchem@volksfreund.de

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