Korrektur Versäumtes Dienstjubiläum war ein Einzelfall

BITBURG/KYLLBURG · Bei der Recherche zu unserem gestrigen Beitrag über das versäumte Dienstjubiläum in der Verwaltung der VG Bitburger Land gab es anscheinend ein Missverständnis. Berichtet wurde über einen Mitarbeiter, dessen 25-jähriges Dienstjubiläum von der Verwaltung versäumt worden war und der deshalb weder den damit verbundenen Tag Sonderurlaub noch das ihm zustehende Jubiläumsgeld erhielt.

Bürgermeister Josef Junk verwies auf Anfrage unserer Zeitung auf Paragraph 37 im Tarifvertrag des Öffentlichen Diensts, wonach der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Sonderurlaub und Jubiläumsgeld mehr habe, da der Fall bereits zwei Jahre zurückliege und die Frist inzwischen verstrichen sei.

Junk erklärte in diesem Zusammenhang, dass es in der Vergangenheit bereits einige „gleichgelagerte Fälle“ in der Verwaltung gegeben habe, bei denen man sich ebenfalls strikt an Paragraph 37 gehalten habe und deshalb auch im konkreten Fall im Sinne der Gleichbehandlung keine Ausnahme möglich sei. Diese Aussage wurde seitens des Autors dahingehend missverstanden, dass es sich dabei ebenfalls um versäumte Dienstjubiläen gehandelt habe. Laut Junk trifft das aber nicht zu. Wie der Bürgermeister klarstellt, sei damit lediglich gemeint gewesen, dass es in der Vergangenheit bereits andere Vorkommnisse gegeben habe, in denen der Paragraph 37 zum Einsatz gekommen sei. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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