Versuchter Mord: Verlobte des Angeklagten schweigt

Trier/Hallschlag · Vor dem Landgericht Trier ist am Mittwochmorgen der Prozess gegen einen 21-Jährigen fortgesetzt worden, der Ende Februar seinen Onkel nach einer Familienfeier in Hallschlag mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben soll. Die als Zeugin geladene Verlobte des Angeklagten machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

(neb) Keine fünf Minuten dauerte die Vernehmung der 23-Jährigen, die nicht nur die Verlobte des 21-jährigen Angeklagten, sondern auch die Tochter des 55-jährigen Opfers ist. Ihr falle es zu schwer, über die Vorkommnisse im Februar zu sprechen und wolle deshalb lieber nichts sagen, erklärte sie vor dem Landgericht. Damit machte sie wie schon ihr Vater, der die Messerattacke mit lebensgefährlichen Verletzungen überlebt hatte, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Allerdings erklärte sie sich einverstanden, dass das Gericht den Polizeibeamten als Zeugen lädt, der sich unmittelbar nach der Tat vernommen hatte. Die 23-Jährige soll das Tatgeschehen gesehen haben.

Seit Ende August muss sich der 21-jährige Arbeitslose vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten. Er selbst hatte angegeben, sich nur noch daran erinnern zu können, nach einem Streit das Messer gegriffen und gegen seinen Onkel erhoben zu haben. Allerdings habe er diesen nicht, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von hinten angegriffen.

Am heutigen Mittwochnachmittag soll zudem noch die Ehefrau des Angeklagten vor Gericht gehört werden. Als lediglich angeheiratete Tante hat sie kein Zeugnisverweigerungsrecht und ist daher verpflichtet auszusagen.

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