Kreisverwaltung Bitburg-Prüm beantwortet Fragen zu Corona Experten erklären die Kontaktsperre

Bitburg/Prüm · Seit einer Woche gilt die Verordnung des Landes zur Corona-Bekämpfung. Im Alltag stellen sich dennoch Tag für Tag viele Fragen.

 Gesperrt: Auch auf den Spielplätzen geht vorerst nichts mehr.

Gesperrt: Auch auf den Spielplätzen geht vorerst nichts mehr.

Foto: TV/Christian Altmayer

(de) Was erlaubt ist und was nicht hat sich in den vergangenen Wochen mehrfach geändert. Die Regeln wurden vom Land Stück für Stück verschärft. Galt es zunächst, alle größeren Veranstaltungen abzusagen, folgten schließlich auch kleinere, dann schlossen die Schulen und Kitas, wenig später ein Großteil der Geschäfte und nun gibt es eine Kontaktsperre, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Trotz der Verordnung des Landes (siehe Info) wirft die ungewohnte Situation Tag für Tag im Alltagsleben Fragen auf. Die Fachleute der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm haben uns diese beantwortet:

Mein Kind hat seinen dritten Geburtstag. Dürfen wir die Nachbarn einladen?

Kreisverwaltung: Um Infektionsketten zu unterbrechen und die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen, sollten grundsätzlich alle zwischenmenschlichen Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt. Nach der Landesverordnung ist die Durchführung jeglicher Veranstaltungen untersagt. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

Darf ich zusammen mit meiner Freundin zu zweit noch spazieren gehen, wenn wir Abstand halten?

Kreisverwaltung: Ja. Nach der Landesverordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum alleine oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Zu nicht im Haushalt lebenden Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten.

Bald ist Ostern. Gehen wir ein Risiko ein, wenn wir unsere Eltern zum Essen einladen, sofern wir sie weder umarmen, noch Hände schütteln?

Kreisverwaltung: Alle Bürger werden dazu angehalten, die Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Laut Robert-Koch-Institut liegt die Inkubationszeit des Coronavirus, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, im Mittel bei fünf bis sechs Tagen – in einigen Fällen sogar bei bis zu 14 Tagen. Niemand kann wissen, ob er infiziert ist und damit Überträger der Viren sein könnte.

Wenn wir mit unseren Kindern spazieren gehen und eine befreundete Familie treffen, dürfen wir dann ein Stück zusammen gehen?

Kreisverwaltung: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Jede darüberhinausgehende Ansammlung von Personen ist untersagt.

Unsere Oma ist krank und einsam. Wir würden sie gerne besuchen. Gefährden wir sie dadurch?

Kreisverwaltung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät Personen, die der Risikogruppe angehören, besonders zu schützen: Obwohl schwere Verläufe auch bei Personen ohne Vorerkrankung auftreten können und auch bei jüngeren Patienten beobachtet wurden, haben die folgenden Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe: ältere Personen, Raucher, Menschen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder der Lunge sowie Diabetiker, Krebspatienten und alle Menschen mit einem geschwächtem Immunsystem – etwa durch die Einnahme von Cortison. Wegen der Inkubationszeit des Virus kann niemand wissen, ob er sich angesteckt hat und damit auch Überträger der Viren sein könnte.

Wir würden so gerne mal auf den Golfplatz statt immer nur spazieren zu gehen. Warum ist das nicht möglich, obwohl es dort leicht ist, den nötigen Abstand zu halten?

Kreisverwaltung: Nach der Landesverordnung ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Sportboothäfen und ähnlichen Einrichtungen untersagt.

Gibt es für die Sicherheit der Verkäuferinnen und die der Kunden keine Sicherheitsvorschriften?

Kreisverwaltung: In der Landesverordnung ist geregelt, dass Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel unter Auflagen zur Hygiene (beispielsweise durch Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Schutzscheiben für Kassenpersonal) und der Steuerung des Zutritts (beispielsweise durch Einlasskontrollen), um Ansammlungen von Personen vor oder in den Einrichtungen zu vermeiden, weiter geöffnet haben. Der Mindestabstand von eineinhalb Metern ist zu gewährleisten und es darf sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter Einrichtungsfläche dort aufhalten.

Ein runder Geburtstag steht ins Haus. Wäre es fahrlässig, wenn wir zu viert zuhause was kochen?

Kreisverwaltung: Hier gilt die gleiche Antwort wie auf die erste Frage. Eine unkontrollierte Verbreitung des Virus ist bei unmittelbarem sozialem Kontakt sehr wahrscheinlich.

Mein Sohn ist ein Einzelkind. Er würde so mal mit den Nachbarskindern spielen – geht das?

Kreisverwaltung: Um die Infektionsketten zu unterbrechen und die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen, sollten grundsätzlich alle zwischenmenschlichen Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt.

Unser Opa wird nächsten Monat 80. Dürfen wir ihn besuchen?

Kreisverwaltung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät Personen, die der Risikogruppe angehören, besonders zu schützen und Kontakte auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Unsere Oma im Altenheim fühlt sich sehr einsam. Warum werden Besuche dort so streng reglementiert, beziehungsweise ganz verboten?

Kreisverwaltung: Das Coronavirus ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig. Hierzu gehört auch, dass das Personal die Hygienevorschriften genau einhält.

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