Justiz Verwaltungsgericht Trier spricht sich für Werbetafel in Badem aus

Badem · Zwei Jahre dauerte der Streit zwischen dem Eifelkreis und einer Werbefirma, die eine Plakatwand in Badem aufstellen wollte. Das Verwaltungsgericht in Trier hat nun entschieden, dass die Tafel keine Verkehrsgefährdung darstellt und nun aufgestellt werden darf.

 Die Situation in der Bademer Ortsdurchfahrt ist nicht zu unübersichtlich, dass eine Baungenehmigung nicht erteilt wird. Das Verwaltungsgericht in Trier hat entschieden, dass die von einem Koblenzer Unternehmen geplante Werbeanlage errichtet werden darf.

Die Situation in der Bademer Ortsdurchfahrt ist nicht zu unübersichtlich, dass eine Baungenehmigung nicht erteilt wird. Das Verwaltungsgericht in Trier hat entschieden, dass die von einem Koblenzer Unternehmen geplante Werbeanlage errichtet werden darf.

Foto: TV/Frank Auffenberg

Kann eine unbeleuchtete Plakattafel an einer ganz gewöhnlichen Ortsdurchfahrt den Verkehr so stark gefährden, dass sie verboten werden muss? Das Verwaltungsgericht in Trier hat sich genau mit dieser Frage befasst (der TV berichtete). Jetzt ist ein Urteil gefallen: Die Koblenzer Deutsche-Plakat-Werbung GmbH darf nach zwei Jahren Rechtsstreit eine in Badem geplante und beantragte Plakatwand aufstellen. Die Bedenken des Eifelkreises Bitburg-Prüm und der Ortsgemeinde Badem, die Tafel stelle eine Gefährdung des Verkehrs da, seien unberechtigt, so das Gericht.