Verwaltungsgericht Trier Orenhofenerin klagt gegen regelmäßige Zahlungen und scheitert

Orenhofen/Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage gegen wiederkehrende Beiträge „überwiegend abgewiesen“.

 Muss eine Straße überhaupt teuer saniert werden? Auch darum ging es in einem Verfahren einer Orenhofenerin vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Muss eine Straße überhaupt teuer saniert werden? Auch darum ging es in einem Verfahren einer Orenhofenerin vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Foto: dpa/Carsten Rehder

(utz) „Klage überwiegend abgewiesen“: Das steht über dem Schreiben, das Miriam Keusen aus Orenhofen am Wochenende bekommen hat. Absender: das Verwaltungsgericht Trier. Mit dem Urteil endet vorläufig ein eineinhalb Jahre dauernder Rechtsstreit zwischen Keusen und der Ortsgemeinde Orenhofen, vertreten durch die Verbandsgemeinde (VG) Speicher. Das Thema: wiederkehrende Beiträge.

Keusen ist Anwältin und Klägerin zugleich, denn rund 15 000 Euro wollte die Gemeinde von ihr, fünf Jahre zuvor waren es 9000 Euro – bei einem Verkehrswert ihres Grundstücks von 50 000 Euro. Gegen diese aus ihrer Sicht zu hohen Beiträge ging sie vor. Dabei wurde sie von etwa 20 Orenhofenern unterstützt.

Das Urteil findet Keusen „gar nicht schlecht“, obwohl die Klage überwiegend abgewiesen wurde und sie die Kosten des Verfahrens tragen muss. Denn bereits während des Verfahrens hatte die Gemeinde drei Kritikpunkte durch Satzungsänderungen und Neuberechnungen berücksichtigt. Einen weiteren Einwand von Keusen – die Nichtberücksichtigung mehrerer beitragspflichtiger Grundstücke – hat das Gericht anerkannt. „Von daher war der Prozess notwendig“, so Keusen. Die Folge: Der Beitrag für ein Grundstück Keusens sowie für die anderer Orenhofener ändert sich geringfügig.

Nicht zufrieden ist sie aber mit der Rechtslage, dass es möglich sei, „eine gut befahrbare Straße (die Straße „Auf der Heide“, Anm. der Red.) für 1,8 Millionen Euro zu sanieren, während andere Straßen so schlecht in Schuss sind, dass Unfälle passieren“. Das Gericht sagte, dies sei in Ordnung, denn die Straße sei 1977 das letzte Mal saniert worden, und die Lebensdauer einer Anliegerstraße liege bei 20 Jahren. Der Gemeinderat sei frei in der Auswahl zu sanierender Straßen.

Auch dem Einwand, dass die Straße als Anliegerstraße (wie alle Dorfstraßen im Ort) gewertet wurde und daher der Gemeindeanteil nur bei 25 Prozent liege, wollte das Gerichte nicht folgen. Keusen hatte argumentiert, dass die „Auf der Heide“ die Hauptverbindung zwischen Orenhofen und Preist sei. Das Gericht befand, dass sämtlicher Verkehr im Ort als Anliegerverkehr zu werten sei.

Das sind nur einige der Kritikpunkte, an denen Keusen trotz des Urteils festhält. Sie will sie weiter dafür kämpfen, dass die Ungerechtigkeiten, die ihrer Ansicht nach durch wiederkehrende Beiträge entstehen, zurückgenommen werden. Im Grunde ist sie aber für eine komplette Abschaffung des Systems, wie bereits  in großen Teilen Deutschlands erfolgt (siehe Info). Denn es sei fast unmöglich, es gerecht zu gestalten.

Und wenn, dann stelle es einen bürokratischen und finanziellen Aufwand dar, der kaum zu rechtfertigen sei. Keusen will jetzt prüfen, ob sie einen Revisionsantrag stellt. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – nicht noch einmal die Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das bestehende Urteil auf Rechtsfehler überprüft.

Manfred Rodens, Bürgermeister der VG Speicher, dagegen freut sich, dass das Urteil die Rechtsauffassungen der Gemeinde/VG überwiegend bestätigt habe. In Orenhofen, wie auch in anderen Orten im Eifelkreis, habe man sich „aus guten Gründen für einen Wechsel vom einmaligen Ausbaubeitrag in das System der wiederkehrenden Beiträge entschieden“, obwohl er einräumt, dass die Abwicklung von Maßnahmen in einem großen Ort wie Orenhofen „auch für uns als Verwaltung, aber auch den Gemeinderat, ein sehr komplexer Vorgang“ sei.

Für Rodens greifen aber mit diesem System „die Vorteile und der Sinn einer Solidargemeinschaft“. Es sei eine bewährte und gute Lösung, die fortlaufend durch Gerichtsentscheidungen weiterentwickelt werde .Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und Übernahme durch das Land hält er für „nicht zielführend“. Das könne „langfristig zu großen Nachteilen für die Gemeinden mit ihren Bürgern führen“.

Zudem würde „die Planungshoheit der Gemeinden für einen kontinuierlichen, langfristig geplanten und finanzierbaren Straßenausbau unterhöhlt“. Und die Gemeinden wären damit dann abhängig von dem Geld, das das Land zur Verfügung stelle, findet er. Zudem kritisiert Rodens, dass dann alle Bürger im Land alle Straßenausbaumaßnahmen mit Steuermitteln mitfinanzieren würden.

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