Verwaltungsgericht Trier weist Klage gegen Kreisumlage ab

Malbergweich/Trier · Die Ortsgemeinde Malbergweich ist mit ihrer Klage gegen die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2009 vor dem Trierer Verwaltungsgericht gescheitert. 305.151 Euro musste der Ort an den Eifelkreis Bitburg-Prüm bezahlen – zu viel, meinte die Gemeinde und erhob Klage (der TV berichtete).

Sie wendete sich dabei gegen die progressive Form der Kreisumlage, nach der Gemeinden, die gemessen an ihrer Einwohnerzahl höhere Steuereinnahmen haben als der Landesdurchschnitt, prozentual mehr Umlage zahlen müssen als Gemeinden mit einem niedrigen Steueraufkommen. Als eine dieser reichen Gemeinden musste Malbergweich einen höheren Umlage-Betrag zahlen, der dazu führte, dass die Gemeinde sogar Kredite aufnehmen musste.

Nach Ansicht der Klägerin ein Verstoß gegen die gemeindliche Selbstverwaltung – dem folgten die Verwaltungsrichter jedoch nicht: Der Bescheid des Kreises sei rechtmäßig und verletze die Klägerin in ihren Rechten nicht, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Rechtsverletzung sei nur dann anzunehmen, wenn die gemeindliche Finanzhoheit nachträglich beeinträchtigt sei – allein der Hinweis auf die Notwendigkeit der Kreditaufnahme genüge dabei jedoch nicht. Allerdings ließen die Verwaltungsrichter in ihrem Urteil „wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ die Berufung zu – die Ortsgemeinde hat somit einen Monat Zeit zu überlegen, ob sie sich an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wendet.

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