Veterninäramt Nutztierhalter sind zur Meldung verpflichtet

Bitburg-Prüm · Das Halten von Nutztieren ist meldepflichtig, nicht nur beim Veterinäramt.

 Rinder und Co. sind anzeigepflichtig.

Rinder und Co. sind anzeigepflichtig.

Foto: dpa/Uwe Zucchi

mitgeteilt werden. Zudem muss jeder Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- und Schweinehalter ein Bestandsregister führen und für den Fall einer Kontrolle aktuell halten.

Weitere Meldungen für bestimmte Tierarten müssen bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und dem Landeskontrollverband gemacht werden. Für Pferdehalter ist der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. die erste Anlaufstelle für weitere Informationen zu Pferdepässen und Transpondern.

Merkblätter und weitere Informationen zum Thema Viehhaltung im Internet unter www.add.rlp.de. Zur Meldung des Bestands gibt es Infos unter www.hi-tier.de. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ist erreichbar unter ­Telefon 06561/15-3280 oder 06561/15-3311

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort