Klärschlammverwertung Sonderwünsche werden im Bitburger Land nicht geduldet

BITBURG · Zum zweiten Mal hat Rat der VG Bitburger Land einer Beteiligung an der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier zugestimmt.

  Klärschlamm wird auf den Feldern verteilt. In der VG Bitburger Land würde man diese Praxis  gerne so lange wie möglich beibehalten.

 Klärschlamm wird auf den Feldern verteilt. In der VG Bitburger Land würde man diese Praxis  gerne so lange wie möglich beibehalten.

Foto: Uwe Hentschel

(uhe) Es war ein Versuch. Der Versuch, die eigenen Interessen soweit wie möglich durchzusetzen oder zumindest zu schützen. Doch daraus ist nichts geworden. Weshalb der Verbandsgemeinderat (VG) Bitburger Land in seiner jüngsten Sitzung zunächst einen Beschluss der vorherigen Sitzung aufhob, um dann in gleicher Angelegenheit einen erneuten Beschluss zu fassen.

Darum geht es: Durch die Novelle der Klärschlamm- und der Düngeverordnung im Herbst 2017 haben sich die Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung verändert. Abwasserbetriebe benötigen jetzt höhere Lagerkapazitäten und für die gleiche Menge an Klärschlamm auch mehr Fläche, also Felder, auf denen der Schlamm verteilt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde mit Unterstützung des Landes das Klärschlammkonzept Region Trier ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel ist es, Synergien zu nutzen und Kräfte zu bündeln, indem sich die kommunalen Abwasserbetriebe auf regionaler Ebene zusammenschließen und gemeinsam Strategien und Konzepte für die künftige Klärschlammverwertung zu entwickeln. Konkret vorgesehen ist dabei eine zentrale Verbrennungsanlage – das vor allem vor dem Hintergrund, dass in einigen Teilen der Region Trier die landwirtschaftlichen Flächen zur Ausbringung des Klärschlamms bereits jetzt oder in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen, der Klärschlamm also anders verwertet muss.

Im Bitburger Land jedoch gibt es derzeit noch ausreichend Flächen, auf denen der nährstoffreiche Schlamm ausgetragen kann. Und das ist auch der Grund, warum sich sowohl im Werkausschuss als auch im VG-Rat Widerstand gegen eine bedingungslose Beteiligung an der zwischenzeitlich als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründeten Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) geregt hatte. Geäußert wurde die Sorge, dass die VG Bitburger Land durch einen Beitritt in die AöR eine Monoverbrennungsanlage mitfinanzieren muss, die sie so schnell noch gar nicht benötigt.

Im vergangenen Dezember hatte der VG-Rat deshalb die Beteiligung an der KRT unter anderem an die Bedingung geknüpft, „dass der finanzielle Vorteil der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ausschließlich den Anstaltsträgern zu Gute kommt, die diesen Verwertungsweg wählen“. Unter diesen Voraussetzungen jedoch ist die KRT nicht bereit, die VG Bitburger Land aufzunehmen.

„Die Bedingungen unterstellen, dass mit der landwirtschaftlichen Verwertung stets der günstigerer Entsorgungsweg beschritten wird“, reagierte darauf Andreas Kruppert, Bürgermeister der Verbandsgmeinde  Arzfeld und zudem Vorsitzender des KRT-Verwaltungsrats. Das jedoch sei zukünftig nicht mehr zu erwarten und treffe auch bereits heute bei einigen Wasserbetrieben schon nicht mehr zu, so Kruppert.

Und auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier lies die Verbandsgemeindeverwaltung wissen, dass der Beschluss zum Beitritt in die Gesellschaft nicht an Bedingungen geknüpft werden dürfe.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat im Bitburger Land deshalb den Beschluss der Dezember-Sitzung wieder aufgehoben und einen neuen Beschluss gefasst. Dieser entspricht dem ursprünglichen Beschlussvorschlag – nur eben ohne die aus den Reihen des Rats vorgeschlagenen Bedingungen.

Demnach wird die VG Bitburger Land zur „Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung“ der KRT-AöR zum 31. März 2019 beitreten. Verbunden damit ist zunächst nur eine Beteiligung von 2500 Euro am Stammkapital dieser Gesellschaft.

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