Kommunalpolitik Speicher Obdachlosenunterkunft ist nur eine Übergangslösung

SPEICHER · Dass die Verbandsgemeinde Speicher über eine Obdachlosenunterkunft verfügt, war selbst im VG-Rat nicht allen bewusst.Das Gremium hat nun aber dazu eine Satzung beschlossen.

 Bis zu fünf Obdachlose können in der Unterkunft der Verbandsgemeinde Speicher untergebracht werden.

Bis zu fünf Obdachlose können in der Unterkunft der Verbandsgemeinde Speicher untergebracht werden.

Foto: Uwe Hentschel

Es ist ein kleines, unscheinbares Haus. Die meisten Rollläden sind heruntergelassen, auf den Klingelschildern neben der Tür stehen fünf Namen. Einer davon ist durchgestrichen, und auch die restlichen vier Namen geben nicht unbedingt verlässliche Angaben über die Bewohner des Hauses. Aktuell leben dort nämlich nur zwei Menschen. Das jedoch kann morgen schon wieder ganz anders sein.

Seit gut zehn Jahren hat die Verbandsgemeinde (VG) Speicher in der Trierer Straße der Töpferstadt dieses Haus angemietet. Zunächst waren dort Asylbewerber untergebracht, seit einigen Jahren dient das Gebäude nun aber schon als Obdachlosenunterkunft. Bis zu fünf Menschen können dort untergebracht werden. Wobei es sich dabei nicht um Wohnungen im „eigentlichen Sinn“ handelt, wie Verwaltungsmitarbeiter Harald Knopp im Rahmen der Sitzung des VG-Rats Speicher erklärt.

„Die Unterkunft muss nur den nötigsten Bedürfnissen gerecht werden“, erklärt er. Sie sei nur als Übergangslösung gedacht, sagt Knopp und ergänzt, dass es sich bei der Unterbringung auch nicht um eine soziale, sondern eine polizeiliche beziehungsweise ordnungsamtliche Maßnahme handle. „Wir erwarten von den Leuten, die dort unterkommen, dass sie sich selbst um eine Wohnung kümmern“, sagt der Verwaltungsmitarbeiter.

In nahezu allen Fällen handle es sich bei den dort untergebrachten Bewohnern auch nicht um Menschen, die dauerhaft auf der Straße lebten, sondern um Leistungsempfänger des Job Centers, die kurzfristig eine Unterkunft benötigten, sagt Knopp. Und meistens seien das auch noch recht junge Menschen, die beispielsweise aus finanziellen Gründen ihre bisherige Wohnung räumen mussten oder aber aufgrund von Beziehungsproblemen plötzlich auf der Straße stünden.

Dass das kleine Haus in der Trierer Straße im Rat thematisiert wird und damit bei einigen Ratsmitgliedern erstmals ins Bewusstsein rückt, hängt mit der Satzung zusammen, die für die Obdachlosenunterkunft erforderlich ist, Damit werden unter anderem die Nutzungsbedingungen und die Hausordnung geregelt. So gilt beispielsweise im gesamten Gebäude Rauchverbot. Darüber hinaus muss der Rat auch der mit der Satzung verbundenen Gebührenordnung zustimmen – was genau wie auch im Fall der Satzung einstimmig passiert.

 Bis zu fünf Obdachlose können gleichzeitig in der Unterkunft der Verbandsgemeinde Speicher untergebracht werden – aktuell wohnen dort zwei.

Bis zu fünf Obdachlose können gleichzeitig in der Unterkunft der Verbandsgemeinde Speicher untergebracht werden – aktuell wohnen dort zwei.

Foto: Uwe Hentschel

Die Gebühren ergeben sich aus einem Mittelwert der vergangenen Jahre. Die Verwaltung hat auf Grundlage der durchschnittlichen Aufwendungen für Miete, Strom und Reparaturarbeiten der Jahre 2017 und 2018 Kosten von monatlich 1043,14 Euro ermittelt. Die wiederum werden auf die fünf Wohnräume verteilt, sodass die Nutzungsgebühr für jede Unterbringung bei 208,69 Euro pro Monat liegt. Sofern die Räume belegt sind und die Unterbringung über das Job Center erfolgt, übernimmt letzteres auch die Kosten. Ist das nicht der Fall, muss die VG dafür aufkommen.

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