Viel Unklarheit, zwei fehlende Aussagen

Wittlich · Weil er eine Frau mit einem Glas verletzt haben soll, steht ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Wittlich. An die Tat kann sich der Mann kaum noch erinnern. Auch zwei Zeugen konnten wenig zur Klärung des Falls beitragen - sie fehlten beim gestrigen Prozessauftakt unentschuldigt, was sie teuer zustehen kommt.

Wittlich. Ruhig und aufgeräumt antwortete der junge Mann im Gerichtssaal auf die Fragen von Richterin Silke Köhler. Der 24-Jährige muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten, weil er im September 2013 in der Diskothek "Kajüte" in Binsfeld eine Frau mit einem Bierglas im Gesicht geschlagen haben soll. Die Geschädigte hat laut Anklageschrift dadurch Verletzungen im Gesicht davongetragen, die schwer verheilt sind.
An besagten Tag kann sich der Angeklagte kaum noch erinnern, wie er aussagte: Er hatte am Nachmittag mit Freunden ein Fußballspiel in Kaiserslautern besucht und im Stadion begonnen, Bier zu trinken. Irgendwann am Abend ging es dann in die Disco nach Binsfeld, wo der Angeklagte weiter trank. Was und wie viel genau, kann er nicht mehr sagen. Fest steht allerdings, dass es viel gewesen sein muss: Zwei Stunden nach der Tat ergab ein Test einen Blutalkoholwert von etwas mehr als zwei Promille.
Das mutmaßliche Opfer, bei dem sich der Angeklagte persönlich entschuldigt hat, konnte gestern nichts zur Klärung des Tathergangs sagen. Die Frau fehlte unentschuldigt vor Gericht, ebenso ein weiterer Zeuge. Beide müssen ein Ordnungsgeld von jeweils 250 Euro bezahlen oder fünf Tage Ordnungshaft ableisten.
Sie werden für den nächsten Verhandlungstermin nochmals geladen, ebenso ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Diskothek, der gestern krankheitsbedingt verhindert war.
Die Aussagen der Zeugen sollen unter anderem Klarheit darüber bringen, ob der Angeklagte die Geschädigte vorsätzlich verletzt hat und ob der 24-Jährige ein- oder zweimal mit dem Bierglas zuschlagen wollte. Das konnten auch die Aussagen zweier Polizisten und eines weiteren Geschädigten gestern nicht klären. Letzterer wurde von dem Angeklagten ebenfalls verletzt, hatte aber nur eine leichte Prellung an der Stirn. will

Der Prozess wird voraussichtlich am Montag, 10. August, 15 Uhr, fortgesetzt.

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