Volle Härte des Gesetzes

BITBURG. (iz) Lebensversicherung weg und vier Jahre Knast: Es war das volle Strafmaß, das das Schöffengericht gegen einen 41-jährigen gebürtigen Kasachen verhängt hat.

Der in Bitburg wohnende Angeklagte musste sich einer langen schweren Anklageschrift stellen: Die Staatsanwaltschaft warf ihm Einfuhr und Handel mit Drogen in erheblicher Menge vor. So soll der Angeklagte von März 2002 bis zu seiner Inhaftierung im November 2002 mehrere Fahrten nach Holland unternommen haben und dort Drogen, vor allem Heroin, erworben haben - für den Eigenkonsum und den Verkauf an andere. Der Angeklagte, zwar Deutscher, aber mit einer Dolmetscherin vor Gericht, wunderte sich über die genauen Angaben in Bezug auf die Grammzahlen, die die Staatsanwaltschaft ihm vorhielt. Anfänglich leugnete er, von Drogenkäufen in Holland gewusst zu haben. Der Vorsitzende Richter, Werner von Schichau, informierte den Angeklagten darüber, dass ein Strafmaß von vier Jahren drohe. Und nach dieser eindringlichen Belehrung folgte nach und nach ein "Geständnis", wenn auch sehr bruchstückhaft. Der Angeklagte erwarb nach eigenen Angaben bei einer Fahrt zehn Gramm Heroin, die er zu Hause - gestreckt - in 25 Päckchen verpackte. Einen Teil benötigte er für den Eigenkonsum. "Keine Arbeit und doch eine große Lebensversicherung", stellte von Schichau fest. Und hier hatte der Angeklagte ein weiteres Problem. Er musste beweisen, dass die Einzahlungen auf die Lebensversicherung, immerhin fast 3000 Euro, nicht aus seinen Drogengeschäften stammen. "Wenn das nicht möglich ist, ist das Geld weg", erklärte der Richter. Beteuerungen alleine reichen dem Gericht nicht. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem "klaren Ergebnis der Beweisaufnahme", und rechnete das Geständnis strafmildernd an. Der Angeklagte könne von Glück sagen, dass nicht alle seine Geschäfte offen gelegt worden seien, "denn alleine seine sieben Handys sprechen eine klare Sprache", sagte von Schichau: "Pfandsachen für fällige Zahlungen!" Daher überraschte es nicht, dass die Staatsanwaltschaft "ohne Wenn und Aber vier Jahre Freiheitsstrafe" beantragte. Die Verteidigung sprach von "Straftaten wegen der starken Sucht". Auch habe der Angeklagte nur geringe Gewinne bei seinem Handel erwirtschaftet. Das Schöffengericht allerdings mochte sich zu dem beantragten milden Urteil von dreieinhalb Jahren nicht durchringen und verurteilte den 41-Jährigen zu vier Jahren Gefängnis.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort