Vom Weiher in die Traufe

NIEDERSTEDEM. Der Ärger um die Weiherstraße in Niederstedem ist noch nicht vergessen, da sorgt schon ein neuer Verkehrsabschnitt für Unruhe. Denn die Wolsfelder Straße soll über wiederkehrende Beiträge finanziert werden, obwohl sie nicht von jedem genutzt werden darf und möglicherweise nicht rechtzeitig umgewidmet wurde.

"In der Regel verläuft es einheitlich: meistens wird alles Sieben zu Null beschlossen", sagt Herbert Kiemen. In der Regel. Das heißt also nicht immer. Wie beispielsweise damals, als es um die Weiherstraße ging und die Entscheidung darüber im Gemeinderat, ob die Bürger für den Ausbau durch wiederkehrende Beiträge zur Kasse gebeten werden sollen oder nicht (der TV berichtete). "Wo ist der Beitrag der Landwirtschaft?"

Da war das Abstimmungsergebnis fünf zu zwei. Oder aber einige Zeit später. Da ging es um den Ausbau der Wolsfelder Straße und die erneute Frage, wer zur Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden soll. Auch hier wurde mit fünf zu zwei Stimmen beschlossen, dass die Bürger durch wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung beitragen sollen - wie bei den Musketieren: Alle für eine (gemeint ist die Straße), und eine für alle. Letzteres ist allerdings nicht der Fall. Denn die von allen finanzierte Wolsfelder Straße darf genau genommen nur von einigen genutzt werden. "Für Durchgangsverkehr gesperrt" symbolisiert der rot umrandete weiße Kreis auf dem Schild am Anfang der Straße und darunter die Ausnahme: "Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei". Für Herbert Kiemen, Mitglied im Niederstedemer Gemeinderat und einer der beiden, die bei Fünf-zu-zwei-Entscheidungen in der Regel den Kürzeren ziehen, ist das nicht nachvollziehbar. "Wo ist denn hier der große Beitrag der Landwirtschaft?", fragt er und nennt seinen Lösungsvorschlag: "Wenn ich die Straße nicht benutzen darf, dann sollten doch vor allem die bezahlen, die es dürfen." Gemeinsam mit neun anderen Bürgern aus Niederstedem hat er gegen die von der Verbandsgemeindekasse Bitburg-Land geforderte Zahlung der wiederkehrenden Beiträge Widerspruch eingelegt. "Bei einer normalen Gemeindestraße muss ich doch auch von beiden Seiten durchfahren können", argumentiert Kiemen, für den es allerdings noch ein weiteres Problem gibt: "Die Wolsfelder Straße war zum Zeitpunkt des Ausbaus nicht gewidmet", sagt der Gastwirt, "sondern damals noch ein Feldweg". Die Widmung zur Gemeindestraße sei erst später erfolgt, weshalb rein rechtlich die Dorfbewohner gar keine Beiträge zahlen müssten. Das sieht Arno Heinz, zuständiger Sachbearbeiter der VG Bitburg-Land, allerdings anders. Zwar sei der Kanal tatsächlich schon 1999 verlegt worden, und die Widmung erst im Juni 2000 erfolgt - "die Kosten hat die Gemeinde jedoch erst 2001 geleistet", erklärt Heinz, räumt aber ein, dass es vom Verständnis her möglicherweise schwer nachvollziehbar sei. "Entscheidend sei nicht, wann die Verbandsgemeinde die Einrichtung zur Entwässerung der Gemeindestraßen gebaut hat, sondern wann der Beitrag angefordert und bezahlt wurde", heißt es in einem Schreiben der VG an den Bitburg-Prümer Kreisrechtsausschuss, der über die Zulässigkeit des Widerspruchs entscheiden muss. Schild-Bürger oder Schild-Frage?

Was die Nutzung der Wolsfelder Straße betrifft, so spricht Heinz erst von "räumlichen und funktionalem Zusammenhang" und schiebt dann die Schuld auf das oben erwähnte Verkehrsschild. "Damit es richtig wäre, dürfte das Schild eigentlich erst am Ortsende stehen", sagt der VG-Angestellte, und am derzeitigen Standort lediglich ein Hinweis darauf, dass es dort, wo die Gemeindestraße endet, eine Einschränkung gibt. "Aus öffentlicher Sicht ist es für den Verkehr eine Sackgasse obwohl es rein optisch gar keine ist", fügt er hinzu. Die Straße kann also für jedermann von beiden Seiten durchfahren werden, vorausgesetzt am Ortsende wird gewendet. Doch genau genommen ist auch das verboten - weil doch am Straßenanfang dieses Schild steht.

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