Lesermeinung Von Nutzung kann keine Rede sein

Straßenausbau

Zum Artikel „Streuobstwiese und Gärten in Badem kommen Eigentümer teuer zu stehen“ vom 14. Februar schreibt dieser Leser:

In dem Artikel beschreibt die Autorin im Volksfreund die Kontroverse rund um den Ausbau der Kyllburger Straße in Badem. Ein entscheidender Aspekt wird aber aus unserer Sicht nur unzureichend beleuchtet: Die Kosten des Ausbaus sollen anteilig zur Grundstücksgröße unter den Anwohnern aufgeteilt werden. Der Beitrag berechnet sich aus der Breite des Grundstücks und pro Baugrundstück pauschal 40 Meter in der Tiefe. Einzige Ausnahme sind unser Grundstück und noch vier weitere, für die 80 Meter in der Tiefe angesetzt werden. Die Begründung ist, dass hypothetisch eine Baugenehmigung für den hinteren Grundstücksteil erteilt werden könnte. Die entsprechende Satzung der Gemeinde verlangt für diesen Fall, dass der hintere Grundstücksteil „selbstständig nutzbar“ sein müsse. Faktisch ist es aber in unserem Fall so, dass Haus (Doppelhaushälfte) und die Garage das Grundstück nach vorne abschließen und so von keiner Seite eine Zufahrt zu dem Grundstück möglich wäre. Von einer „selbstständigen Nutzung“ kann also keine Rede sein.
Dennoch besteht der Gemeinderat darauf, bei unserem Grundstück die 80 Meter in der Tiefe anzusetzen.

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