Vorfahrtsregelung in Messerich bleibt unverändert

Messerich/Trier · An der Vorfahrtsregelung im Messericher Kreuzungsbereich von Heckenweg, Lindenweg und Birtlinger Straße muss sich nichts ändern. Eine entsprechende Klage wurde vom Verwaltungsgericht Trier abgewiesen.

Messerich/Trier. Geklagt hatte ein Mann aus Messerich, der mit der vor fast 15 Jahren geänderten Verkehrsregelung in seinem Ort nicht einverstanden war (der TV berichtete). Dort wurde seinerzeit am Kreuzungsbereich von Birtlinger Straße, Heckenweg und Lindenweg die Vorfahrt geändert, so dass die Autos seitdem nicht mehr entlang der verwinkelten Kreisstraße Vorrang haben, sondern geradeaus vom Hecken- in den Lindenweg. Während der Kläger die Auffassung vertritt, dass die Vorfahrt dem Verlauf der Kreisstraße grundsätzlich folgen muss, sieht das Verwaltungsgericht keinen Grund zur Änderung.
Die Verbandsgemeinde Bitburg-Land habe nachgewiesen, "dass die bestehende Regelung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs diene", teilt das Gericht mit. Eine Änderung dagegen könne zu Verkehrsgefährdungen führen. Aus diesem Grund habe "der Kläger keinen durchsetzbaren Anspruch" auf Änderung. uhe

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