Vorsicht, Brandgefahr!

Aufgrund der aktuell anhaltenden Hitzeperiode und der damit verbundenen Trockenheit in den Waldgebieten bittet die Stadt Bitburg um besondere Vorsicht.

Bitburg. (red) Folgende Auflagen und Verhaltensregeln bei Nutzung der städtischen Grillanlagen sollen befolgt werden:Jegliche Art von offenem Feuer ist im Außen- sowie Innenbereich des Grillplatzes und der Grillhütte strengstens verboten.Gegrillt werden darf nur innerhalb der Grillhütte in der vorgesehenen Feuerstelle und zwar mit Grillkohle. Es dürfen wegen der Brandgefahr keine Holzscheite verbrannt werden.Jede Art von Funkenflug ist zu vermeiden.Jede Art von Tätigkeiten, die das Entstehen eines Feuers verursachen könnten, sind zu unterlassen.Es besteht Rauchverbot.Für den (Erst-)Notfall sind seitens des Anlagennutzers ein Handfeuerlöscher/Wasser oder anderweitige Feuerbekämpfungsmittel vorzuhalten.Mit Inanspruchnahme der Grillhütte/des Grillplatzes erkennt der Nutzer diese Auflagen an und übernimmt die volle Haftung für eventuell während der Belegung eintretende Schäden aller Art.