Vorsicht im Winter

PRÜM. (fpl) Privatwald-Besitzer sind verpflichtet, schadhafte und die Sicherheit gefährdende Bäume zu entfernen ­ auch und gerade im Winter. Der Waldbauverein Prüm empfiehlt daher regelmäßige Kontrollen.

Der Waldbauverein Prüm hat in einem Schreiben an die Pflichten der Privatbesitzer erinnert. Laut neuer Rechtsprechung beschränke sich die Beseitigung von Bäumen nicht auf den öffentlichen Wald. Weiter heißt es in der Veröffentlichung: "Auch jeder einzelne Privatwaldbesitzer ist verpflichtet, in seinem Besitz entlang von bebauten Grundstücken, Straßen und Bahnlinien regelmäßig Kontrollen vorzunehmen und die Bäume unverzüglich zu beseitigen, die das Gemeinwohl und die Sicherheit der Waldbesucher gefährden." Es sei "im ureigenen Interesse jedes Waldbesitzers", dieser Pflicht nachzukommen, bevor ein Unglück geschehe. Die Schadenersatzsumme im Fall eines verletzten Spaziergängers sei ungleich höher als eine halbjährliche Kontrolle des eigenen Waldes.

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