Vorwurf der Brandstiftung: Angeklagte schweigt vor Gericht

Trier · Hat die Angeklagte ihre Wohnung angezündet und die Versicherung betrogen? Statt der 36-Jährigen redet beim zweiten Verhandlungstag ein anderer.

Nur rauchende Trümmer blieben von dem Anwesen Straße übrig, nachdem es am Morgen des 26. September 2013 in Brand geraten war. Die Eigentümerin hat das Gebäude inzwischen mit Hilfe ihrer Versicherung wieder aufgebaut. Ihre damalige Mieterin - die ehemalige Lebensgefährtin ihres Bruders - machte für ihren Hausrat 71?000 Euro bei der Versicherung geltend. Das Geld erhielt sie nicht - stattdessen ein Verfahren wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrugs. Mit ins Gewicht fiel dabei, dass es in dem Haus schon zuvor zu zwei kleineren Bränden gekommen war.

Sie habe an jenem Septembertag 2013 den Dachboden des Hauses angezündet, lautet der Hauptvorwurf von Staatsanwältin Beatrix Klingler. Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Brandstiftung oder doch ein technischer Defekt? Das ist die entscheidende Frage. Fest steht, dass die Elektroinstallation des alten Baus im desolaten Zustand war. Dies bestätigte am ersten Tag der ehemalige Lebensgefährte der Frau, dies bekräftigten gestern ein Elektromeister und sein Mitarbeiter, die in dem Anwesen regelmäßig zu tun hatten: Kurzschlüsse, durch Feuchtigkeit schmorende Steckdosen, zwei Kabelschmorbrände. Von Bitburg zur Brandstelle geeilt war der Agent der Gebäudeversicherung. Er berichtet von einem Elektroschmorbrand in der benachbarten Scheune, den er wenige Tage vor dem Großbrand als Schadensfall aufgenommen hatte.Das sagt der Vater

Auch der Vater der Angeklagten, ein pensionierter Beamter, erinnert sich an den schlechten Zustand des Hauses, an Kurzschlüsse und geschmorte Dosen. Er sagt: "Die Elektroreparaturen blieben immer nur Stückwerk. So eine Bruchbude hätte ich nie gemietet."
Interessant ist auch seine Aussage, dass die Tochter am Tag nach dem Brand erst auf sein Drängen hin sofort ihre Hausratversicherung verständigt habe. Ob die 71.000 Euro für das zerstörte Mobiliar von ihr nicht zu hoch angesetzt gewesen seien, fragt ihn der Vorsitzende Richter Armin Hardt. Seine Antwort: "Die sind ganz gut eingerichtet gewesen. Sie und die Kinder haben dafür an anderer Stelle gespart." Und wohl auf fremden Rat hin habe sie davon den Neuwert angegeben. Seine Tochter habe an ihren Sachen gehangen. Schon deshalb glaube er nicht an die Brandstiftung. Und kurz vor dem Feuer habe sie noch einen neuen Ofen angeschafft.
Die Verhandlung wird am 17. Mai, 9 Uhr, fortgesetzt.

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