Vorwurf: Versuchter Mord - Nach Schüssen in Bleialf drohen den Verdächtigen lange Strafen

Bleialf/St Vith · Nach der Schießerei bei einer Polizeikontrolle in Bleialf kommen weitere Informationen über die drei verhafteten Männer ans Licht. Entgegen bisheriger Angaben haben sie auch bei der Festnahme in Belgien auf Polizisten geschossen.

Vorwurf: Versuchter Mord - Nach Schüssen in Bleialf drohen den Verdächtigen lange Strafen
Foto: Boris Roessler

Bleialf/St. Vith. Seit mehr als einer Woche sitzen sie in den belgischen Städten Verviers und Lüttich in Untersuchungshaft: Die drei Männer, die vorletzte Woche in Bleialf bei einer Kontrolle auf eine Zivilstreife der Polizei Trier geschossen haben. Nach der Flucht über die Grenze wurden sie von vereinten belgischen und deutschen Polizeikräften in der Nähe von St. Vith verhaftet (der TV berichtete).
Inzwischen hat das Amtsgericht Trier europäische Haftbefehle wegen versuchten Mordes gegen die Männer erlassen. Denn bei den Schüssen auf die Trierer Beamten, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer, sei es offenbar darum gegangen, "eine Straftat zu verdecken". Einerseits eine illegale Waffeneinfuhr, darüber hinaus bestehe der Verdacht, "dass sie Böses im Schilde führten - den Überfall auf eine Bank". Die Auslieferung der Verdächtigen sei ebenfalls beantragt, sagt Brauer.
Auch die Staatsanwälte in Aachen prüfen einen Auslieferungsantrag, weil die Festgenommenen für mindestens drei Banküberfälle in der Nordeifel infrage kommen.
Unmittelbar vor der Verhaftung in einem Waldstück zwischen Breitfeld und St. Vith fielen ebenfalls Schüsse. Das hat der Eupener Staatsanwalt Frédéric Renier jetzt gegenüber dem TV bestätigt, nachdem es zunächst anderslautende Informationen gegeben hatte.
Deshalb ermittle man gegen die drei Männer wegen versuchten Totschlags: "Weil sie in Richtung der Polizisten geschossen haben." Kommt es also deswegen zu Anklage, Prozess und Verurteilung, drohen den Männern nach belgischem Strafrecht bis zu 20 Jahre Gefängnis.
Bei einer Verurteilung auf deutscher Seite, sagt Jürgen Brauer, sei theoretisch auch lebenslänglich möglich.
Kaum Kooperation


Inzwischen scheint man auch der Identität der Verhafteten zumindest ein bisschen näher gekommen zu sein: Alle drei könnten aus einem nordafrikanischen Land stammen, heißt es bei den Ermittlungsbehörden. Mindestens einer von ihnen spreche Französisch - was auf eine Herkunft aus Algerien, Marokko oder Tunesien schließen lasse. Allerdings, sagt Renier, dürfe man keine voreiligen Vermutungen anstellen: Möglich sei auch, dass er aus einem anderen Land stamme, sich aber länger in Frankreich aufgehalten habe.
Mehr weiß man von den dreien aber immer noch nicht. Auf die Frage, ob sie sich bei den bisherigen Verhören kooperativ gezeigt hätten, sagt der Eupener Staatsanwalt: "Nicht besonders." Und ein Geständnis, dass sie in der Eifel diverse Banken überfallen hätten, gebe es schon gar nicht.
Nach 30 Tagen, in etwa drei Wochen, wird es einen Haftprüfungstermin geben und die Entscheidung, ob sie vorerst hinter Gittern bleiben.
Die Ermittlungen laufen weiter: "Und wenn die Sache verhandlungsreif ist, kommt sie vor Gericht", sagt der Eupener Staatsanwalt. Wo überall gegen die Verhafteten prozessiert wird, steht noch nicht fest, auf deutscher Seite, sagt Jürgen Brauer, strebe man an, den Fall von einer Staatsanwaltschaft betreuen zu lassen. Wann es aber zum ersten Prozess kommt, kann noch niemand sagen. Frédéric Renier: "Das ist noch viel zu früh."Extra

Wer in Deutschland zu einer "lebenslänglichen" Haft verurteilt wird, kommt nicht automatisch nach 15 Jahren wieder in Freiheit: "Das geistert so herum", sagt Jürgen Brauer, Leitender Trierer Oberstaatsanwalt. Nach diesen 15 Jahren könne allerdings erstmals geprüft werden, ob eine Aussetzung der Haft auf Bewährung infrage komme. Und bei einer "besonderen Schwere der Schuld" erfolge diese Prüfung erst später. Stelle sich heraus, dass von dem Häftling keine Gefahr mehr ausgehe, komme er eventuell frei. Andernfalls aber, sagt Jürgen Brauer, "ist lebenslang lebenslang". fpl

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