"Wackelkandidaten" stören Friedhofsruhe

PRÜM. Die Überprüfung von Grabsteinen stört auf dem Prümer Friedhof zur Zeit die vertraute Ruhe. Zumindest Manfred Trost wehrt sich mit Nachdruck gegen die Anordnung der Verwaltung, das Grabmal seiner Eltern neu verankern zu lassen. Er hat einen Anwalt konsultiert.

"Das ist eine glatte Unverschämtheit, reine Willkür." Manfred Trost, in Lahr (Verbandsgemeinde Neuerburg) lebender Prümer, ist empört. Weil der Grabstein an der letzten Ruhestätte seiner Eltern auf dem Prümer Friedhof wackelt, soll er nach einer Aufforderung der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm den Schaden beheben. Aber: Erst vor rund eineinhalb Jahren habe er das Grabmal für 1200 Euro von einem Experten komplett restaurieren lassen, inklusive neuer Verankerung, sagte er. Deshalb könne es gar nicht sein, dass der Stein schon jetzt nicht mehr fest stehe. Stattdessen vermutet Trost, dass das Grabmal erst durch den behördlichen Rütteltest ins Wanken geraten sein könnte. Für den Beschwerdeführer ist es unterdessen kein Trost, dass sich nach seinen Erkenntnissen bereits etliche Leute über ähnliche Fälle aufgeregt hätten. In Richtung Verwaltung poltert er: "Die treten gegen die Steine. Ich habe den Verdacht, die wollen uns vertreiben", schimpft Trost. Außerdem moniert er, dass die Stadt Prüm vor rund zwei Jahren zunächst nicht bereit gewesen sei, seine zuletzt außerhalb Prüms lebende Mutter auf dem Gottesacker ihrer Heimatstadt beisetzen zu lassen. Prüms Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy bemüht sich indes, die Wogen zu glätten. Die Verwaltung sei durchaus berechtigt, Überprüfungen vorzunehmen. Es handele sich also keinesfalls um Willkür. Zudem habe sich ansonsten niemand bei ihr beschwert. Die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm hat derweil allein in diesem Jahr an 58 Grabsteinen im Prümer Land Mängel an der Verankerung festgestellt. Dies teilte der Erste Beigeordnete Jakob Weinand mit. Dies seien in der Tat außergewöhnlich viele. Schuld daran sei nach den Worten von Sachbearbeiterin Roswitha Meinz der lange und frostige Winter. Der Grabstein der Familie Trost sei also nur einer von vielen. Die Behauptung, dass die Standfestigkeit mittels Tritten ermittelt werde, weisen sowohl Jakob Weinand als auch Roswitha Meinz entschieden zurück. Im Notfall wird der Stein an einem Pfahl befestigt

Grund für die Überprüfungen, die zwei Mal pro Jahr vorgenommen würden, seien haftungsrechtliche Maßgaben. "Wenn wir etwas feststellen, schreiben wir die Leute an mit der Bitte, den Stein wieder zu befestigen", erklärt Roswitha Meinz. Sechs Wochen später gebe es eine Nachprüfung, bevor eine Frist gesetzt werde. Im Notfall müsse ein wackelnder Grabstein an einem Pfahl befestigt werden. Roswitha Meinz: "Aber das ist unangenehm anzusehen, und wir wollen nicht pietätlos sein." Deshalb bemühe sich die Verwaltung stets, so etwas zu verhindern. Manfred Trost bleibt jedoch hart. Er hat mit dieser Angelegenheit inzwischen einen Rechtsanwalt beauftragt und beabsichtigt nun, Strafanzeige zu erstatten. Trost: "Die können nicht ohne mein Beisein am Stein wackeln."

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