Wahl auf dem Prüfstand

Seit sieben Wochen ermittelt die Trierer Staatsanwaltschaft jetzt in Sachen "mögliche Wahlmanipulation" in Bleialf - noch ohne konkrete Resultate. Unterdessen rückt die konstituierende Sitzung des Rates näher.

 Müssen die Bleialfer noch einmal in die Wahlkabinen? Noch liegt kein konkretes Ergebnis über einen möglichen Wahlbetrug vor. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Müssen die Bleialfer noch einmal in die Wahlkabinen? Noch liegt kein konkretes Ergebnis über einen möglichen Wahlbetrug vor. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Bleialf. Noch ist der neue Gemeinderat in Bleialf nicht zusammengetreten. Die konstituierende Sitzung ist für Mittwoch, 26. August, angesetzt. Doch es ist völlig offen, ob der Gemeinderat in dieser Zusammensetzung eine Zukunft hat. Denn angesichts der "Unregelmäßigkeiten", die bei der Wahl in einem der beiden Stimmbezirke beobachtet wurden, stehen immer noch mögliche Neuwahlen im Raum. Es besteht der Verdacht, dass jemand versucht hat, das Wahlergebnis zu seinen Gunsten zu beeinflussen (der TV berichtete).

Eben diesem Verdacht gehen Staatsanwaltschaft Trier und Kommunalaufsicht seit nunmehr sieben Wochen nach. Bislang gibt es kein konkretes Ergebnis, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Zeugen seien vernommen worden und man sei dabei, die Wahlunterlagen nebst Kugelschreibern zu untersuchen. Erst Anfang August könnten erste Ergebnisse vorliegen.

Bei der Kommunalaufsicht des Eifelkreises Bitburg-Prüm erwartet man diese gespannt. "Wir erhoffen uns davon wichtige Erkenntnisse", sagt Dietmar Mayer. Die Staatsanwaltschaft habe bei ihren Nachforschungen einfach größere Möglichkeiten, etwa mit einer grafologischen Untersuchung. Sollte sie feststellen, dass manipuliert worden ist, muss die Kommunalaufsicht darüber entscheiden, wie es weitergeht. Dabei seien Neuwahlen nur eine von vielen Möglichkeiten, sagt Mayer. "Es ist nicht so, dass es automatisch Neuwahlen gibt."

"Fristen sind nicht mehr einzuhalten"



Zunächst müssten eindeutige Hinweise auf eine Wahlfälschung vorliegen. Dann sei zu untersuchen, ob die fraglichen Stimmzettel einen Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben. Es seien auch Möglichkeiten denkbar, in denen man ohne neuerlichen Urnengang auskomme, so Mayer. Etwa wenn durch die betroffenen Stimmzettel keine Änderung im Wahlergebnis zustande kommt.

Selbst wenn neu gewählt werden müsse, dann auch nur in dem betroffenen Stimmbezirk, sagt Mayer. Sollte dies wirklich der Fall sein, können die Bleialfer aber nicht mehr parallel zur Bundestagswahl zu den Urnen gerufen werden. Diese Gelegenheit nutzen einige Orte, um neuerliche Urwahlen zum Ortsbürgermeister abzuhalten. "Diese Fristen sind nicht mehr einzuhalten", sagt Mayer.

Höchstwahrscheinlich wird also der Bleialfer Gemeinderat Ende August mit allen am 7. Juni gewählten Ratsmitgliedern zusammentreten. EXTRA §50, Absatz 3, des Kommunalwahlgesetzes: Wird festgestellt, dass bei der Wahl erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorgekommen sind, die geeignet sein können, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, so ist die Wahl für ungültig zu erklären. Sind diese Verstöße nur in einzelnen Stimmbezirken vorgekommen, ist die Wahl nur in den betreffenden Stimmbezirken für ungültig zu erklären. (ch)

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