Wahlmanipulation ja - Konsequenzen nein

Der Verdacht auf Wahlmanipulation in Bleialf hat sich offenbar bestätigt, Konsequenzen wird es dennoch nicht geben. Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Kommunalaufsicht des Eifelkreises die Ermittlungen eingestellt.

Bleialf. Über ein halbes Jahr nach der Kommunalwahl ist das Verfahren um die mögliche Wahlmanipulation in Bleialf offiziell abgeschlossen. Zwar kamen sowohl die Staatsanwaltschaft Trier als auch die Kommunalaufsicht zu dem Schluss, dass offenbar an 21 Stimmzetteln manipuliert worden ist und zusätzliche Kreuze zugunsten eines Kandidaten angefügt worden sind. Dennoch hatte keine der Behörden eine Handhabe für ein weiteres Vorgehen.

Drei Kreuze für die Gruppe Bleialf aktiv?



Die Staatsanwaltschaft konnte bei ihren Ermittlungen niemandem konkret diese Straftat nachweisen, weil nicht auszuschließen war, dass die Auffälligkeiten reiner Zufall sind. Auch die Kommunalaufsicht kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass es eine Manipulation gab.

"Bei der Sichtung dieser Stimmzettel wird deutlich, dass bei allen Stimmzetteln neben den anderen angekreuzten Bewerbern ein Bewerber mit jeweils drei Personenstimmen angekreuzt ist und sich durch die Art und Weise des Ankreuzens der Verdacht der Manipulation zugunsten eines Bewerbers der Gruppe Bleialf Aktiv e.V. aufdrängt", schreibt die Kreisverwaltung in einer Presseerklärung. Weiter heißt es: "Nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen können die vorgefundenen Anhaltspunkte für eine Wahlmanipulation uneingeschränkt als erheblicher Verstoß im Sinne des Kommunalwahlgesetzes gewertet werden."

Doch das allein reicht für die Kommunalaufsicht noch nicht aus, um die Wahl im Bleialfer Wahlbezirk zwei für ungültig zu erklären und Neuwahlen anzusetzen. Denn für diesen Schritt muss die Manipulation auch Auswirkungen auf das Wahlergebnis oder die Zusammensetzung des Gemeinderats haben. Dies ist aber nach Berechnungen der Kommunalaufsicht nicht der Fall. Weder würde sich die Anzahl der Sitze für die Gruppe "Bleialf Aktiv" ändern, noch würden andere Mitglieder dieser Gruppe in den Rat einziehen.

Daher kommt die Kommunalaufsicht zu dem Schluss: "Es ist daher abschließend festzustellen, dass zwar ein erheblicher Verstoß gegen Wahlvorschriften vorgekommen ist, dieser jedoch keine Veränderung in der Sitzverteilung und bei den Personen der gewählten Ratsmitglieder im Ortsgemeinderat Bleialf zur Folge hat." Daher seien keine weiteren Schritte erforderlich.

Meinung Freispruch letzter Klasse
Es ist schon grotesk: Die Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlung in Sachen Wahlmanipulation ein, weil die offenkundigen Verfälschungen niemandem konkret nachgewiesen werden können. Auch die Kommunalaufsicht kommt zu dem deutlichen Ergebnis, dass an den Stimmzetteln manipuliert worden ist, zieht ihrerseits aber ebenfalls keine Konsequenzen, weil die betroffenen Stimmzettel keine Auswirkungen auf das Ergebnis hatten. Es ist also manipuliert worden, dennoch geht alles so weiter wie zuvor. Das kann für die Menschen in Bleialf nicht sonderlich befriedigend sein. Leider werden sie mit diesem Freispruch letzter Klasse leben müssen, zumindest bis zur nächsten Wahl. c.brunker@volksfreund.de

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