Was kostet ein Feuerwehrmann pro Stunde?

Bitburg · Das Verwaltungsgericht Trier sieht keine nachvollziehbare Grundlage zur Berechnung von Personalkosten bei Feuerwehreinsätzen in der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land. Im April hat es der Klage eines Lastwagenhalters stattgegeben, der nach einem Unfall 3152 Euro zahlen sollte und dies für zu hoch befand (der TV berichtete).

 Wie viel muss der Lastwagenhalter, dessen Sattelzug im September 2011 auf der B 51 mit 21 Tonnen Schokolade umgekippt war, für die Arbeit der Feuerwehrleute zahlen, die die klebrig-braune Masse von der Straße kratzten? Foto: Archiv/Polizei Bitburg

Wie viel muss der Lastwagenhalter, dessen Sattelzug im September 2011 auf der B 51 mit 21 Tonnen Schokolade umgekippt war, für die Arbeit der Feuerwehrleute zahlen, die die klebrig-braune Masse von der Straße kratzten? Foto: Archiv/Polizei Bitburg

Bitburg. Die Arbeit eines Feuerwehrmanns kostet in der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land 32 Euro pro Stunde. Dieser Stundensatz muss von dem Verursacher eines Unfalls bezahlt werden. Das ist zu viel, befand der Halter eines 2011 verunglückten Schokoladenlastwagens. Er klagte gegen die Forderungen der VG Bitburg-Land. Das Verwaltungsgericht Trier gab seiner Klage statt, mit dem Argument, dass der Stundensatz nicht auf einer "nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage" beruhe (der TV berichtete). Die VG will das nicht einfach hinnehmen und hat jetzt beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) die Aufnahme eines Berufungsverfahrens beantragt.Satzung basiert auf Muster


"Unsere Satzung basiert auf einer Mustersatzung des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds. Wir hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Berufung annimmt und die Angelegenheit geprüft wird", sagt Manfred Fandel, Abteilungsleiter des Ordnungsamts in der VG Bitburg-Land.
3152 Euro sollte der Kläger an Personalkosten für den Feuerwehreinsatz bezahlen. Sein mit flüssiger Schokolade beladene Lastwagen war auf derB 51 in Höhe der Ausfahrt Nattenheim umgekippt. Das Verwaltungsgericht Trier stellte aber nicht die Höhe des Stundensatzes infrage, sondern das Verfahren seiner Berechnung. Es sei rechtswidrig, weil der Stundensatz in der "Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe und Dienstleistungen der freiwilligen Feuerwehren in der VG Bitburg-Land" pauschal festgelegt werde (mehr dazu im Extra Personalkosten).
Für den Berufungsantrag sei man im engen Gespräch mit dem Städte und Gemeindebund, erklärt Fandel. Falls das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung annimmt und die Satzung gar als rechtswidrig erklärt, müsste nämlich nicht nur die VG Bitburg-Land 1100 Euro an den Kläger zurückzahlen, viele Kommunen unter anderem die im Eifelkreis, orientieren sich an der Mustersatzung.
Sie müssten dann ihre Stundensätze überarbeiten. Ob und wann das Verfahren abgelehnt oder angenommen wird, steht noch nicht fest. "Die Berufung ist noch nicht zugelassen worden. Es wird sich voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten entscheiden", teilt ein Pressesprecher des OVG mit.
Bis ins Detail legen die Mustersatzungen fest, wer in welchem Fall was bezahlen muss, und das kommt nicht selten vor.49 Rechnungen in diesem Jahr


Im laufenden Jahr 2013 wurden von den 220 freiwilligen Feuerwehren des Eifelkreises bereits 49 Rechnungen gestellt. 2012 mussten Privatleute für 138 Einsätze finanziell aufkommen. Spitzenreiter ist hier die Stadt Bitburg. Sie bat im Vorjahr 52-mal für das Ausrücken ihrer Löschzüge zur Kasse. Privatleute zahlten für Feuerwehreinsätze 2012 insgesamt 190 192 Euro (2011: 255 938 Euro). So häufig finanzielle Forderungen aber gestellt werden, Angst davor bei einem Brand die Feuerwehr zu alarmieren, muss in einem begründeten Fall niemand haben. Nur grob fahrlässiges oder absichtliches Handeln kommt den Verursachern teuer zu stehen. "Grundsätzlich ist ein Brandeinsatz gebührenfrei, es sei denn, es handelt sich um Brandstiftung", erläutert Kreisfeuerwehrinspektor Jürgen Larisch. "Man kann die Feuerwehr rufen, wann immer man Hilfe braucht - das kostet nichts!"Extra

Bei einem kostenpflichtigen Einsatz wird laut Satzung die Nutzung von Fahrzeugen jeweilsfür eine Stunde in Rechnung gestellt. Einzelgeräte werden dabei nicht gesondert aufgeführt. Je nach eingesetztem Fahrzeug kann eine Einsatzstunde zwischen 89 Euro (für ein kleines Tragkraftspritzenfahrzeug) und 149 Euro (für ein großes Löschgruppenfahrzeug 16) kosten. Auch Sonderfahrzeuge wie Abrollbehälter für Öl (40 Euro) und Gerätewagen (97 Euro) oder sogenannte Vorausrüstwagen zum Ausleuchten der Arbeitsstelle (97 Euro) sind gebührenpflichtig. Gesondert abgerechnet wird der Posten Personal- und Sachaufwand, der nach einem Einsatz nötig ist. Darunter fallen unter anderem das Auffüllen einer Atemluftflasche je Liter (1 Euro), die Reinigung und Prüfung von Tauchgeräten (37 Euro) oder auch das Waschen und Prüfen eines Schlauches (3,60 Euro). Am teuersten ist in der Gebührenordnung die "missbräuchliche beziehungsweise böswillige Alarmierung der Feuerwehr" - je nach Größe des ausgerückten Löschzuges und dem Zeitaufwand kostet dies mindestens 500 Euro. affExtra

Die Satzung orientiert sich bei den Personalkosten für den Stundensatz eines Feuerwehrmanns an den Kosten einer Arbeitsstunde für Angestellte, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt. Sie wurden nicht berechnet, sondern nur ausgehend von diesem Stundensatz zuzüglich einem Zuschlag von 80 Prozent festgelegt. Laut Gabriele Flach vom GSTB "eine fiktive Größe". Damit erreiche der Stundensatz eines Feuerwehrmanns den eines Beamten im mittleren Dienst. 2011 wurde der Personalaufwand für einen Feuerwehrmann so mit 32 Euro pro Einsatzstunde abgerechnet. Nach einer Änderung des Tarifvertrages Anfang 2013 kostet die Arbeitsstunde aktuell 33,50 Euro. aff/neb

Zahlen, Daten, Fakten: 5541 Aktive in 220 Löschzügen

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