Was tun, wenn Kunden nicht zahlen?

PRÜM. (cus) Einstimmig haben die Mitglieder von "Prüm eifelstark – Stadtmarketing und Gewerbeverein" eine neue Satzung beschlossen. Beim dritten BBL-Forum (Berners-Berners-Lorbach) ging es um Möglichkeiten für Unternehmer, auf Außenstände zu reagieren.

Bei der Jahreshauptversammlung von "Prüm eifelstark" im Mai gaben die Mitglieder eine Reihe von Hinweisen zur geplanten Neufassung der alten Satzung aus den 1920er Jahren (der TV berichtete). Die vertagte Entscheidung ging am Donnerstagabend reibungslos über die Bühne. Rechtsanwalt Jürgen Bermes erläuterte unter anderem, dass der Vorstand künftig eine Geschäftsordnung beschließen kann. Vorteil: Sie kann bei Bedarf ohne teuren Eintrag ins Vereinsregister geändert werden. Alle 17 anwesenden Mitglieder stimmten der Neufassung der Satzung zu. Anschließend folgte der dritte Vortrag der Informationsreihe "BBL-Forum". Rechtsanwalt Christoph Lorbach aus Prüm umriss die Rechtslage bei Außenständen. Ein Zahlungsverzug tritt in der Regel 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der Rechnung ein. "Bei privaten Kunden funktioniert das nur, wenn Sie auf der Rechnung deutlich und möglichst unter Nennung des Paragrafen 286 im Bürgerlichen Gesetzbuch darauf hinweisen, dass nach Ablauf der 30-Tage-Frist Verzug auch ohne eine Mahnung eintritt", betonte Lorbach. Die Mahnung durch einen Anwalt führe erfahrungsgemäß in drei Vierteln aller Fälle zum Erfolg. Reagiert der Schuldner nicht, wird ein Mahnbescheid beim Amtsgericht Mayen beantragt. Kommt auch daraufhin weder Geld noch Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Vollstreckungsgericht und Gerichtsvollzieher können den Schuldner zur Zahlung anhalten oder ihm die dafür nötigen Mittel wegnehmen. Pfändbar sind das gesamte Einkommen und Vermögen außer die als Lebensgrundlage benötigten Beträge und Gegenstände. Unterschieden wird zwischen beweglichem Vermögen (Bargeld, Möbel, Geräte, Kraftfahrzeuge), der Pfändung von Forderungen (Lohn, Gehalt, Konten) und der Pfändung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke). Lorbachs Schlusswort nach der Fragerunde der Zuhörer: "Ich wünsche Ihnen, dass in Ihrem Betrieb das Wort Außenstand ein Fremdwort bleibt."

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