Wasser auf die Mühlen Kyllburgs

Kyllburg · Es schien, als seien die Fronten im Streit zwischen der Stadt und der Verbandsgemeinde Kyllburg um zwei Regenrückhaltebecken im Baugebiet Beim Schodenbrunnen verhärtet. Doch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem ähnlichen Fall bestärkt die Hoffnung der Stadt, die ungeliebten Becken doch noch verändern zu können.

Kyllburg. Wolfgang Krämer, Stadtbürgermeister von Kyllburg, ist ein Freund sachlicher Worte. Und so klingen seine Ausführungen am Dienstagabend auf der Stadtratssitzung ungewöhnlich nüchtern angesichts der Tatsache, dass er eigentlich aus seiner Sicht Erfreuliches zu berichten hat. Denn das Blatt in dem seit Monate währenden Streit zwischen der Stadt und der Verbandsgemeinde (VG) um die beiden Regenrückhaltebecken scheint sich nach Auffassung Krämers zugunsten der Stadt zu wenden: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem ähnlich gelagerten Fall scheint nämlich die Ansicht der Stadt zu stützen. Diese hatte seit Bestehen der im Eigentum der VG-Werke stehenden Becken diese als unansehnlich und vor allen Dingen als überdimensioniert kritisiert. Da der Bebauungsplan ohnehin vorschreibe, dass zusätzlich auf den Grundstücken noch private Versickerungsgruben angelegt werden müssen, wollte die Stadt die Becken teilweise verfüllen. Die VG hatte dagegen stets die Notwendigkeit der beiden Becken betont und darauf hingewiesen, dass bei verkleinerten Becken Überflutungen nicht auszuschließen seien und man sich außerdem auf die Versickerung auf privaten Grundstücken nicht verlassen könne, da niemand diese regelmäßig überprüfen könne (der TV berichtete mehrfach).
Dem allerdings ist nach Auffassung Krämers doch nicht so - und er beruft sich auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2001: Dieses hatte das Entwässerungskonzept der Gemeinde Osburg (Kreis Trier-Saarburg) trotz der Klage einzelner Anwohner für rechtmäßig erklärt. Dort wird den Bauherren wie auch im Kyllburger Neubaugebiet Beim Schodenbrunnen vorgeschrieben, auf den Grundstücken auf ihre Kosten private Versickerungsmulden anzulegen. Bei starkem Niederschlag läuft das Wasser aus den privaten Versickerungsmulden in gemeindeeigene Mulden und Gräben. Ein zentrales Rückhaltebecken wird so in Osburg gar nicht erst benötigt. "Demnach können wir unsere Becken theoretisch sogar ganz zuschütten", fühlt sich Kyllburgs Stadtbürgermeister Krämer bestätigt. Auch die Skepsis der VG, niemand könne die Funktionstüchtigkeit der privaten Versickerungsvorrichtungen kontrollieren, sei unnötig, glaubt er: Im Fall Osburg habe es genau dazu eine ministerielle Anweisung aus Mainz gegeben, wonach die untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung für die Überwachung der privaten Abwasserbeseitigungsanlagen zuständig sei. Krämer ist sich sicher: Der Fall Osburg ist auf Kyllburg übertragbar, die Rückhaltebecken können verändert werden. Die VG dagegen gibt sich noch zurückhaltend: "Das Urteil ist uns schon seit längerem bekannt", sagt Bürgermeister Spindler, allerdings sei jeder Ort anders zu beurteilen.
Man werde weitere Erkenntnisse sammeln - Mitte Juni soll ein Gespräch mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord folgen, die letztlich ihre Genehmigung zur Änderung der Becken geben muss.Meinung

Nicht zu früh freuen
Es wäre ein Triumph für die Stadt Kyllburg: Wenn die SGD ihre Auffassung teilt, dann können die Rückhaltebecken demnächst wohl verkleinert werden. Auch die VG müsste sich nicht grämen, schließlich obliegt der Kreisverwaltung die mühsame Kontrolle der privaten Entwässerungseinrichtungen. Fragt sich nur, ob die behördlich überprüfte Existenz von Versickerungsmulden im eigenen Garten bei den Bauherren so gut ankäme: Wenn nämlich die Stadt nachher auf ihren 44 Bauplätzen sitzenbleibt, weil die Mulden von Rasenfans abgelehnt werden oder von Eltern, die befürchten, ihre Kinder könnten in den zur Regenzeit gefüllten Senken ertrinken, hat Kyllburg nichts gewonnen. Dann würde der Schuss nach hinten losgehen. n.ebner@volksfreund.de

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