Weiterhin droht Hochwasser

SÜLM. Auch fünf Monate nach der teilweisen Überschwemmung des Sülmer Neubaugebiets ist die Lage unverändert. Der bestehende Hochwasserschutz wurde nicht verbessert, den Schaden von Anwohner Fuchs will bisher niemand ersetzen.

Fünf Monate nach dem Gewitter im Raum Idesheim/Dahlem und Sülm riecht es Mitte Dezember im Hause Fuchs in Sülm nicht nach Weihnachtsplätzchen. Es riecht nach Heizöl. "Wir bemerken das schon gar nicht mehr", sagt Andreas Fuchs. Der Brennstoff steckt im Verputz des Anwesens und war ursprünglich in einem Tank gelagert. In den Mittagsstunden des 13. Juli bahnten sich Wassermassen aus einem an dem Baugebiet liegenden Hang trotz Hochwasserschutz in den Keller des Hauses. Dabei schlug der Tank leck. Auf rund 100 000 Euro beziffert Fuchs den materiellen Schaden, der dadurch entstand (der TV berichtete). An einen Schadenersatz oder einen besseren Schutz vor neuen Überschwemmungen ist derzeit nicht zu denken. Die Verbandsgemeinde Bitburg-Land hatte wenige Tage nach dem Wasserschaden den Gemeindeversicherungsverband über die gemeldeten Ansprüche informiert. Die hat am 6. Dezember die Schadenersatzforderung abgelehnt. "Hauptablehnungsgrund im Falle Fuchs ist das Niederschlagsereignis mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren", erklärt Fritz Brüders, Chef der VG-Werke Bitburg-Land. Solch ein Schadensereignis gilt als so groß, dass Versicherungen nicht mehr zahlen. Grundlage für die Aussage über den Ausmaß des Regens sind Messungen von Privatleuten. Der Deutsche Wetterdienst, der ein Gutachten über den Ausmaß des Niederschlags in Sülm erstellen sollte, hat nämlich keine Daten über die Region Sülm. Deshalb schrieb er die Verbandsgemeinde an, die wiederum die Messwerte besorgte. Ende Oktober/Anfang November seien verschiedene Messungen von Privatleuten an den Wetterdienst übermittelt worden, schreibt Brüders auf TV-Anfrage. Diese Berechnung hält Andreas Fuchs für nicht stichhaltig. Er hat ebenfalls ein Gutachten beim Deutschen Wetterdienst nach der Methode der so genannten Radar-Online-Aneichung anfertigen lassen, bei der auf die Stunde und den Quadratkilometer genau die Regenmenge angegeben wird. Ergebnis: Die Bedingungen für ein 100-jähriges Ereignis könnten erfüllt gewesen sein. "Dabei ist aber zu bedenken, dass eine bis zu 20-prozentige Abweichung möglich ist", sagt Fuchs. Es sei möglich, dass es sich um ein 98-jähriges Ereignis gehandelt habe. Die Bewältigung der Vergangenheit ist es aber nicht allein, die Fuchs und einige Nachbarn umtreibt. Sie befürchten, dass beim nächsten größeren Regen wieder alles unter Wasser steht. Grund dafür ist der laut Fuchs mangelhafte Hochwasserschutz. Der sei ursprünglich für ein 50-jähriges Regenereignis ausgelegt worden. "Aus Kostengründen wurde er aber nur für ein 25-jähriges Ereignis ausgelegt", sagt Fuchs. Diese Dimensionierung bestätigt Werkleiter Brüders. Bei einem Ortstermin sei zudem festgestellt worden, dass es Mängel bei der Ausführung des Schutzdamms gibt. Deutlicher in der Bewertung der Lage wird ein von Fuchs eingeschalteter Gutachter. "Das Kanalsystem war nicht in der Lage, die anfallenden und rasch aus den Rückhaltebereichen überlaufenden Wassermassen zügig abzuleiten." Bei der Berechnung der Fläche, von der Oberflächenwasser Richtung Neubaugebiet läuft, sei von knapp 19 anstelle von in Wirklichkeit rund 30 Hektar ausgegangen worden. Für Fuchs und einige Nachbarn ist eine neue Erkenntnis ebenfalls merkwürdig. Die jahrelangen Rückhalteanlagen hinter der Häuserzeile im Grumetpfad sind inzwischen offenbar keine Rückhalteanlage mehr. "Mir wurde gesagt, dass es sich um ein Gewässer dritter Ordnung handeln könnte", sagt Andreas Fuchs. Und wie geht es weiter? Von Seiten der Verbandsgemeinde wird seit September geprüft, wie groß eine so genannte Außengebietsrückhalteeinrichtung bemessen sein muss. "Eine eindeutige Antwort von allen Angeschriebenen steht noch aus", teilt Brüders mit. Auch die Stellungnahme der Oberen Wasserbehörde steht noch aus. "Den Geschädigten steht der Rechtsweg offen", schreibt Brüders. Und den will Fuchs bestreiten. "Etwas anderes bleibt mir wohl nicht übrig."

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