Freizeit Sorge um die Kartbahn auf der Dahlemer Binz

Dahlem · Auf der Strecke im Oberen Kylltal dürfen nur noch zwei Wettbewerbe im Jahr ausgetragen werden.

 Die Kart-Bahn.

Die Kart-Bahn.

Foto: Fritz-Peter Linden

Ungewisse Zukunft für die Kartbahn am Flugplatz Dahlemer Binz: Statt bisher vier Rennen im Jahr dürfen auf der Strecke im Oberen Kylltal nur noch zwei ausgetragen werden. Außerdem ist der bislang täglich mögliche Rennkartbetrieb nun auf diese beiden Wochenenden reduziert. Für die Betreiber Richard Orphan und Christopher Merkel ein Schlag: Im vergangenen Jahr haben sie für viel Geld die Anlage saniert. Das löste einen großen Zuspruch aus. Doch die Freude darüber sollte bald einen Dämpfer erhalten.

Der Grund: „Wir haben in der zweiten Jahreshälfte deutliche Beschwerden über den Lärm erhalten“, sagt Dahlems Bürgermeister Jan Lembach. Seit der Sanierung habe es Unruhe gegeben.

Genehmigt wurde der Betrieb 1979. Eigentlich, sagt Werner Crommen, Sachbearbeiter beim zuständigen Kreis Euskirchen, sei die Erlaubnis auch noch gültig. Drei Rennen seien darin genehmigt. Doch im Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und Orphan ist eine andere Regelung festgelegt. Darin sind zwei Renntage und darüber hinaus kein Rennkart-Betrieb genehmigt. Die Gemeinde beschränkt deshalb aktuell den Betrieb auf die deutlich leiseren Leihkarts sowie auf zwei Rennen.

„Wenn es so bleibt, ist das für die Kartbahn das Aus“, sagt Christopher Merkel. Durch den Leihkartbetrieb sei die Anlage nicht finanzierbar. Der gesamte Jahresumsatz müsse in sieben Monaten erwirtschaftet werden – „das ist nur mit Leihkarts nicht zu machen“.

„Wir als zuständige Genehmigungsbehörde haben seit 2008 weder Beschwerden erhalten, noch hat uns die Gemeinde Dahlem eine Beschwerde weitergeleitet“, sagt Crommen. Aufgrund der Veränderungen an der Strecke sei er auf die Betreiber zugegangen, da eine neue Genehmigung notwendig sei. Ein vorläufiges Lärmschutzgutachten ist bereits erstellt. Das Ergebnis lasse keine Überschreitungen von Grenzwerten erkennen: „Es gibt für mich keinen Anlass, die Genehmigung nicht zu erteilen.“

Doch das Gutachten ist noch nicht endgültig. Grund dafür sind die Lärmemissionen der Testfahrten von DTM-Rennteams auf dem benachbarten Flugplatz. „Diese müssen noch als Vorbelastung von den Messungen an der Kartbahn abgezogen werden“, sagt Crommen. Im Gegensatz zur Kartbahn besteht für die „außerfliegerische Nutzung“ des Flugplatzes, wie es im Amtsdeutsch heißt, bislang weder ein Lärmschutzgutachten noch eine Genehmigung. Dies werde derzeit nachgeholt, bestätigen Crommen und Helmut Etten, Vorsitzender der Flugplatzgesellschaft.

Auf die Lärmemissionen der Testfahrten angesprochen, erwähnt Bürgermeister Lembach nicht das aktuell anstehende Verfahren. Das sei gar nicht mehr so viel, sagt er. Und: „Der Testbetrieb ist nicht mit den Rennkarts vergleichbar.“ Beim Kreis hört es sich anders an. Der Testbetrieb auf dem Flugplatz sei „genehmigungswürdig“, sagt Crommen. Ab fünf Tagen pro Jahr sei eine Genehmigung notwendig. Laut Etten seien es rund 40 Veranstaltungen, Fototermine und Testfahrten pro Jahr. „Die finden in der Regel unter der Woche statt und dauern manchmal nur eine Stunde“, betont er. Die ersten Lärmmessungen hätten auch keine Überschreitung der Grenzwerte ergeben.

Doch selbst wenn der Kreis die neue Genehmigung erteilt, heißt das nicht, dass der gewohnte Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Bei der Kollision von Privat- und öffentlichem Recht, heißt es, habe der alte Pachtvertrag Vorrang.

Bis die Genehmigung vom Kreis erteilt sei, beziehe sich die Gemeinde auf die Bedingungen im Pachtvertrag, sagt Lembach. Es gebe eine klare Rechtslage – auch wenn die in der Vergangenheit nicht angewendet worden sei. Das bedeute, dass in der Saison 2018 nur zwei Rennen laufen. „Wenn die neue Genehmigung kommt, werden wir neu diskutieren“, sagt der Bürgermeister.

Die Strecke auf der Binz ist Hausbahn des Kartclubs Burg Brüggen (KCBB). Trotz des Namens ist er in Dahlem ansässig. Vorsitzender ist Ingo Freyaldenhoven. „Wenn der Rennkartbetrieb auf zwei Renntage beschränkt wird, hat der Klub keine Existenzgrundlage mehr“, sagt er.

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