Wenn der Terrier die Zähne fletscht...

BITBURG-PRÜM. Freunde so genannter Kampfhunde, offiziell "gefährliche Hunde", müssen sich seit Anfang des Jahres an neue Spielregeln halten. Die Tierhalter müssen künftig eine Pflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nachweisen. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro, für Sachschäden 250 000 Euro.

Bereits im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverwaltungsgericht die rheinland-pfälzische "Gefahrenabwehrverordnung über gefährliche Hunde" für nichtig. Eine Verordnung sei nicht ausreichend. Die Leipziger Richter forderten stattdessen die Festlegung der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen im Rahmen eines formellen Gesetzes. Das neue "Landesgesetz über gefährliche Hunde" (LHundG) regelt seitdem den Umgang mit jedem "Wauwau", der sich nicht immer als "bester Freund des Menschen" zeigt.Erlaubnis für die Haltung nötig

Als gefährlich gilt jeder Hund, der eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft zeigt, sich bereits als bissig erwiesen oder womöglich sogar einen Menschen in aggressiver oder Gefahr drohender Weise angegriffen hat. Als gefährlich gelten außerdem grundsätzlich die Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einem Hund der genannten Rassen abstammen. Individuelle Eigenschaften spielen hierbei keinerlei Rolle. Auch ein vermeintlich harmloses Tier, das unter die Begriffsbestimmung fällt, gilt als gefährlich - vorsorglich. Die Haltung eines solchen Hundes bedarf einer Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Diese Erlaubnis wird in Zukunft nur dann erteilt, wenn der Halter eines gefährlichen Hundes neben den bereits bisher gestellten Bedingungen eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250 000 Euro für sonstige Schäden abschließt und aufrecht erhält. So wird gewährleistet, dass möglichen Opfern, insbesondere wenn der Hundehalter mittellos ist, mindestens eine materielle Entschädigung sicher ist. Wer außerdem wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, besitzt die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit nicht und erhält damit auch keine Erlaubnis. Weiterhin ist es den Gemeinden gestattet, für gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Größen- und Gewichtsklassen eine Sonderabgabe zu erheben, die weit über den gewöhnlichen Steuertarifen liegt. Der Dritthund ist in Prüm viel billiger als in Bitburg

Unter anderem macht man in Bernkastel-Kues von dieser Möglichkeit Gebrauch. In der Moselstadt sind demnach 500 Euro für jeden gefährlichen Hund zu zahlen. Konsequenz: Nur ein einziges Tier ist gemeldet. In Wittlich dagegen zahlt man auch für den "Kampfhund" lediglich 60 Euro Standardtarif. In der Kreisstadt sind über 100 gefährliche Hunde zuhause. Die Kosten für die Haltung des eigenen Vierbeiners gehen in der Region teilweise weit auseinander: Für den ersten Hund sind etwa in Bitburg 48 Euro fällig, für den zweiten 96 Euro und für jeden weiteren 144 Euro. Prüm fordert 51/77/102 Euro; Bernkastel-Kues 60/80/120 Euro; Wittlich 60/94/167 Euro; Daun 70/100/130 Euro; Manderscheid 93/185/250 Euro. Für Hunde, die direkt aus dem Tierheim kommen, kann es örtlich auch Steuerermäßigungen geben.

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