Wenn Menschen im Leben Betreuung brauchen

Schönecken/Prüm · Wenn ein Mensch sich nicht mehr selbst um sein Leben kümmern kann, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. Im Altkreis Prüm kümmert sich der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer aktuell um 300 Menschen.

Waltraud Schaal und Reinhold Seiwert engagieren sich im Sozialdienst katholischer Frauen und Männer. TV-Foto: Frank Auffenberg

Schönecken/Prüm. Innerhalb von Sekunden kann sich das gewohnte Leben verändern - etwa durch einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder Verkehrsunfall. Plötzlich ist man hilflos. Nicht automatisch springen dann die nächsten Verwandten ein, die alle weiteren Entscheidungen treffen müssen. Von staatlicher Seite aus wird ein Betreuer bestimmt - und der muss nicht unbedingt aus dem engen Familienumfeld kommen.
Im Altkreis Prüm übernehmen aktuell 80 Ehrenamtliche und fünf hauptamtliche Mitarbeiter des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) 300 Betreuungsfälle. Mit rund 240 Mitgliedern gehört der SKFM Prüm zu den größten Betreuungsvereinen in Rheinland-Pfalz. "Die meisten aktiven Ehrenamtler kümmern sich dabei um die Angelegenheiten von einer oder zwei Personen. Es gibt aber auch welche, die merken, dass sie noch Lust und Zeit haben, um weitere zu übernehmen", sagt der hauptamtliche Mitarbeiter Reinhold Seiwert.
Der erste Schritt geht dabei stets übers Amtsgericht. "Es entscheidet, ob ein Mensch betreut werden muss", erklärt die erste Vorsitzende Waltraut Schaal. Je nach Härte des Falls wird dann, sofern der SKFM angefragt wird, ein Ehrenamtler zugewiesen oder auch einer der hauptberuflichen Betreuer. "Es gibt Situationen, in denen die Betreuung als Ehrenamt nicht zumutbar ist", sagt Seiwert. Wie so ein Härtefall aussehen könnte? "Ein Mann, dement, lebt alleine und fährt noch Auto. Er hat einen Autounfall und im Krankenhaus wird erstmal deutlich, in welcher Situation er sich befindet", beginnt er das Fallbeispiel: Der SKFM wird zur Betreuung bestellt - und die hat es in sich: keine Versicherung, kein Geld, eine verwahrloste Wohnung. "Wir müssen dann eine Krankenkasse besorgen, Sozialanträge stellen, rausfinden, ob es doch irgendwo noch Vermögen gibt, und eine Unterbringung auftreiben. Dabei sitzen die Behörden im Nacken und das Krankenhaus pocht nach 14 Tagen auf eine andere Unterbringung", sagt Seiwert. Solch extreme Fälle würden dann die ganze Aufmerksamkeit fordern.
Auch im Ehrenamt sei gerade in den ersten Wochen viel zu tun, führt Schaal weiter aus:"Im ersten Vierteljahr ist man schon gut beschäftigt. Man muss sich um Unterbringungen, vielleicht ein Seniorenheim, kümmern und die Kontoführungen regeln. Läuft aber alles rund, ist man später in der Woche etwa eine Stunde beschäftigt", sagt sie.
Schaal ist seit den Anfängen 1987 mit dabei: "Ich musste selbst eine Betreuung - damals hieß das noch Vormundschaft - übernehmen und wusste überhaupt nicht, was zu tun ist." Nach einem Infoabend der Diözese Trier habe sie sich mit vier ebenfalls Betroffenen zusammengeschlossen. 1993 sei dann ein Verein daraus hervorgegangen, der 1994 anerkannt wurde. Seitdem werden die Kosten der Betreuungsarbeit vom Eifelkreis Bitburg-Prüm und dem Landesamt für Soziales geteilt. "Ehrenamtliche bekommen eine Aufwandsentschädigung; die Hauptamtlichen erhalten Pauschalen pro Fall."
Betreuer weiterhin gesucht


Auch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit gehört zur Arbeit des Betreuungsvereins. "Wir informieren Betroffene, beraten sie in unseren Sprechstunden und sorgen dafür, dass unsere Mitglieder fortgebildet werden", sagt Seiwert.
Der Verein sei aber trotz starker Mitgliederzahl weiter auf Interessierte angewiesen, betont Schaal. Geeignet sei das Ehrenamt für junge und ältere Leute. Mitbringen müssen mögliche Betreuer Ruhe und Geduld sowie die Bereitschaft - gerade in den ersten Wochen der Betreuung - etwas Zeit zu investieren.
Kontakt: SKFM Prüm, Kalvarienbergstraße 4, 54595 Prüm, Bürozeiten: montags bis freitags 10 bis 12 Uhr, Telefon 06551/980887.
Extra

Jüngst diskutierten in Schönecken die Waxweilerer Notarin Daniela Schmied-Kovarik und Lorenz Fischer, Chefarzt der Abteilung Schmerz- und Palliativmedizin im Trierer Mutterhausklinikum, über die juristische und die ärztliche Sicht auf Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. "Ein wichtiges Thema, das nicht nur uns Betreuer, sondern jeden betrifft", sagt Waltraud Schaal. Mediziner und Juristin waren sich dabei einig, dass jeder Bürger, egal welchen Alters, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen sollte. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder selber bestimmen, ob er einen staatlich beauftragten Betreuer wünscht oder eine nahestehende Person einsetzen möchte. In einer Patientenverfügung wiederum wird bestimmt, welche Behandlungsformen im Ernstfall gewünscht oder ausgeschlossen werden. aff