Wenn Retter nicht fahren dürfen

Die Fahrer werden knapp bei den Feuerwehren in der Eifel. Denn wer seit 1999 einen PKW-Führerschein macht, darf nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Viele Feuerwehrautos sind schwerer.

Bitburg/Daun. Alarm bei der Feuerwehr. Ein Haus brennt. Doch die Feuerwehr kann nicht zum Einsatzort, denn keiner der Helfer hat den nötigen Führerschein für die Einsatzfahrzeuge.

Unvorstellbar? Nicht ganz: Ein solches Szenario kann durchaus Realität werden. Denn wer seinen Auto-Führerschein (Klasse B) nach 1999 gemacht hat, darf nur noch Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen fahren - im Gegensatz zur alten Klasse III, die noch Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen erlaubte.

Wehrleute müssen noch mal in die Fahrschule



"Dieses Problem ist überall im Gespräch", sagt Berthold Reichertz, Kreisfeuerwehr-Inspekteur des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Zum Beispiel in Bitburg: "Wir haben schon Engpässe", bestätigt Manfred Burbach, der Bitburger Wehrleiter, "besonders da, wo wir eine junge Mannschaft haben."

Denn um bereits die Basisfahrzeuge der Feuerwehren, die Tragkraftspritzen-Fahrzeuge (TSF), lenken zu dürfen, müssen die Wehrleute noch einmal in die Fahrschule - und das ist nicht ganz billig. So kostet der Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) etwa 1000 Euro, der LKW-Führerschein der Klasse C etwa 2500 Euro. Für die Feuerwehren sind die Kommunen zuständig. Die Stadt Bitburg zahlt zum LKW-Führerschein einen Zuschuss von 1500 Euro, wenn der Bezuschusste sich für sechs Jahre bei der Feuerwehr verpflichtet.

Im Vulkaneifelkreis Daun ist die Lage ähnlich. "Vereinzelt gibt es schon Engpässe", sagt Kreisfeuerwehr-Inspekteur Christoph Bach. In der Verbandsgemeinde (VG) Daun sei es aber noch nicht so weit, bestätigt Wehrleiter Manfred Reicherz. Daher zahlt auch die VG Daun zurzeit nur für den Führerschein der Klasse C einen Zuschuss von 500 Euro bei einer Verpflichtung von fünf Jahren.

Diskussion um Ausnahmeregelung



Eine Alternative wäre eine Ausnahmeregelung, die bereits Thema im Bundesrat war. Sie soll für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ein für die Klasse B zulässiges Fahrzeug-Gewicht von bis zu 4,25 Tonnen erlauben. Wäre das eine Lösung für die Eifel? "Es wäre eine Erleichterung", sagt der Bitburg-Prümer Kreisfeuerwehr-Inspekteur Berthold Reichertz. "Mir sind 4,25 Tonnen nicht ausreichend", sagt Wehrleiter Burbach. Ähnlich sieht es sein Dauner Kollege Manfred Reicherz: "Am besten wäre eine Ausnahmeregelung bis 7,5 Tonnen. Schließlich haben die Kollegen heute nicht weniger Verantwortungsgefühl als früher."ExtrA Die Fahrerlaubnisklassen: Seit 1999 gibt es den EU-Führerschein, der sich von den alten Führerscheinklassen unterscheidet. Klasse I (inklusive 1a und 1b) früher entspricht jetzt Klasse A und gilt für Krafträder. Klasse III entspricht nun Klasse B. Allerdings beträgt das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse B nicht mehr 7,5, sondern nur noch 3,5 Tonnen. Für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gibt es jetzt Klasse C1. Klasse II, der LKW-Führerschein für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und mit mehr als drei Achsen, entspricht heute den Klassen C und CE (mit Anhänger)

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