Wer hat sie wo vernichtet?

Vor dem Landgericht Trier wurde am Donnerstag im Fall der Bitburger Hoffmann Nutzfahrzeuge GmbH gegen die Raiffeisenbank östliche Südeifel Dudeldorf weiterverhandelt. Erneut ging es um die verschwundenen Buchungsbelege aus dem Zeitraum 1990 bis 1994 und um die Frage, wer diese wie und wo entsorgt hat.

Trier/Dudelorf. (uhe) "Weswegen wir hier sind, ist die Frage, was mit den Mikrofiches passiert ist", erklärt der Vorsitzende Richter, nachdem er den geladenen Zeugen über dessen Pflichten belehrt hat. Bereits bei dem Verhandlungstermin vor knapp einem Jahr war der Mitarbeiter der Raiffeisenbank östliche Südeifel Dudeldorf als Zeuge vorgeladen, und der Grund, warum er an diesem Verhandlungstag wieder aussagen soll, ist der, dass nach wie vor unklar ist, wo die gesuchten Mikrofiches sind, beziehungsweise von wem sie wo vernichtet wurden. Bei diesen Mikrofiches (Mikrofilme, auf denen wiederum viele Mikrokopien angeordnet sind) handelt es sich um die kopierten Konto-Buchungsbelege der Hoffmann Nutzfahrzeuge GmbH aus dem Zeitraum 1990 bis 1994. Hoffmann selbst hat nach eigener Aussage aus dieser Zeit keine Kontoauszüge mehr, und auch die Bank beteuert - nach zehnjähriger Aufbewahrungsfrist - ihre Belege entsorgt zu haben. "Ich habe mich selbst am Aufbewahrungsort davon überzeugt: Es sind keine mehr vorhanden", sagt der Bankkaufmann. Aufbewahrungsort sei ein Schrank in der Buchhaltung; einmal im Jahr würden die dort gelagerten Mikrofiches nach Ablauf der Frist entsorgt. "Sie werden einer Vernichtung zugeführt", erklärt der Zeuge, und er gehe davon aus, dass die Mikrofilme im hauseigenen Schredder, der in der Garage der Bank stehe, entsorgt worden seien. Ob jedoch jemand in der Bank dazu beauftragt sei, die Mikrofiches zu entsorgen, "das entzieht sich meiner Kenntnis". Ob er denn wisse, ob die Mikrofiches geschreddert würden, möchte der Richter wissen, worauf der Zeuge erklärt, er selbst habe zwar noch keine dieser Mikroplanfilme auf diese Weise entsorgt, er wisse aber, "dass dort auch Kunststofffolien geschreddert werden". Auch auf die Frage, wie es zur Vernichtung komme, und wer diese anordne, weiß der Zeuge keine aufklärende Antwort. Dass das Interesse der Klägerseite an diesen Buchungsbelegen so groß ist, liegt daran, dass die Partei Hoffmann der Bank vorwirft, von 1995 bis 2001 durch nicht angepasste Zinsen und verspätete Gutschriften beim Fahrzeughersteller einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro verursacht zu haben. Die Kläger stützen ihre Behauptung auf das Gutachten eines von ihnen beauftragten Kontoprüfers, der die noch vorhandenen Auszüge (1995 bis 2001) kontrolliert hat. Sie gehen davon aus, dass in dem Zeitraum davor, von dem es anscheinend keine Belege mehr gibt, auf ähnliche Weise zu Lasten Hoffmanns gebucht worden ist. Die Bank weist das zurück, versichert, nicht gegen anerkannte Buchungsregeln verstoßen zu haben, und stellt die Glaubwürdigkeit des Privatgutachtens infrage. Wie der Vorsitzende Richter ankündigt, soll jetzt ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten die Kontoführung überprüfen.

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