Wer Hundesteuer nicht zahlt, dem droht Bußgeld

Bitburg · Bitburger Hundebesitzer müssen ihre Hunde bei der Stadtverwaltung anmelden und für sie Steuern zahlen. Wer dies bislang versäumt hat, sollte es bis 31. August im Rathaus nachholen. Das rät die Stadtverwaltung.

Bitburg. Wer einen Hund besitzt, ist verpflichtet, ihn innerhalb von 14 Tagen nach dem Erwerb oder Erhalt bei der Stadt Bitburg anzumelden. Dabei müssen Herrchen oder Frauchen Geburtsdatum, Rasse, Herkunft und Anschaffungstag nachweisen. Hundehalter zahlen in der Stadt Bitburg jährlich 60 Euro für den ersten, 120 Euro für den zweiten und 180 Euro für jeden weiteren Hund an Steuer.
Die Stadtverwaltung stellt dennoch immer wieder fest, dass in Bitburg Hunde unangemeldet gehalten werden. Wer einen Hund hält und ihn noch nicht angemeldet hat, den fordert die Stadtverwaltung auf, dies bis zum 31. August nachzuholen. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, dem droht neben der rückwirkenden Steuerzahlung ein Bußgeld.
Weitere Infos unter Telefon 06561/6001-115 oder -116.

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