Wetterdienst scheitert mit Klage: Windräder bei Neuheilenbach dürfen gebaut werden

Neuheilenbach/Leipzig · Im Streit um die geplanten drei Windräder in der Nähe des Wetterradars bei Neuheilenbach hat der Deutsche Wetterdienst nun endgültig das Nachsehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dessen Revision abgelehnt – und damit auch den Bau der Anlagen als zulässig bestätigt.

Wetterdienst scheitert mit Klage: Windräder bei Neuheilenbach dürfen gebaut werden
Foto: Uwe Hentschel

Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm den Bau von drei Windkraftanlagen genehmigt - eine in Matzerath und zwei bei Eilscheid. Und alle drei in der Nähe des Wetterradars bei Neuheilenbach. Doch jetzt erst sorgt ein Urteil für Klarheit: Die Anlagen dürfen gebaut werden. Die Sache sollte bis nach Leipzig gehen und dort die Richter beim Bundesverwaltungsgericht beschäftigen, der obersten Instanz im Land. Und die entscheiden am Donnerstag für die Windkraft - und gegen den Deutschen Wetterdienst (DWD).

Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Koblenz das Urteil des Verwaltungsgerichts in Trier bestätigt: Nein, der Betrieb der Windkraftanlagen beeinflusse die Funktion des Wetterradars nicht gravierend. Denn genau das hatte der DWD beklagt. Dieser hatte der Kreisverwaltung vorgeworfen, bei der Genehmigung der Anlagen die vom Wetterdienst festgelegte Höhenbegrenzung in der 15-Kilometer-Schutzzone um das Wetterradar missachtet zu haben. Die Einhaltung dieser Schutzzone aber ist laut DWD wichtig, da durch die Bewegung der Rotoren Störsignale verursacht werden können.
Auch nach der Niederlage in Koblenz hat der DWD Revision eingelegt - nur, um die nächste Schlappe zu erleiden.

Abermals bestätigen die Leipziger die Entscheidung der Vorinstanzen. Pressesprecherin Renate Philipp zur Begründung: "Das Gericht hat ein Letztentscheidungsrecht des DWD nicht anerkannt." Denn der wollte einfach selbst entscheiden, was eine Störung verursache und was nicht.

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