Widerspruch am Wirtschaftsweg

Dudeldorf · Streit um die Sanierung eines Wirtschaftswegs in Dudeldorf: 42 Grundstücksbesitzer halten die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für nicht gerecht und haben Widerspruch bei der Verwaltung eingelegt.

Dudeldorf. Immer wieder gerne ein Streitthema: Straßensanierung auf Kosten der Anlieger. Das Prinzip: Bei Einmalbeiträgen werden nur die zur Kasse gebeten, die auch an der erneuerten Straße wohnen. Erhebt die Kommune wiederkehrende Beiträge, werden diese von allen Einwohnern einer Abrechnungseinheit erhoben. Das Problem hierbei: Immer wieder fühlen sich Bürger ungerecht behandelt, zum Beispiel, wenn sie für etwas bezahlen sollen, von dem sie selbst gar keinen Nutzen haben - weshalb solche Fälle öfter vor dem Verwaltungsgericht landen. In Dudeldorf geht es jetzt um einen ganz besonderen Fall: Die Ortsgemeinde hat den Wirtschaftsweg "Auf Schopp" saniert und einen Großteil der Kosten (siehe Extra) über Fördermittel des Landes sowie Zuschüsse der Jagdgenossenschaft gedeckt. Den Rest verteilt sie auf die Eigentümer, indem sie wiederkehrende Beiträge erhebt. Rund 200 Bescheide hat die Verbandsgemeinde (VG) Bitburger Land, zuständig für die Abwicklung, zum ersten Mal im vergangenen Frühjahr verschickt. Und 42 Widersprüche hat sie zurückbekommen.Die Kommune dürfe doch gar keine Beiträge im Außenbereich erheben, sagt ein langjähriger Eigentümer zweier Waldgrundstücke, der selbst nicht im Ort wohnt. Ein Umstand, der auf viele der Widerspruchsführer zutrifft, wie Bürgermeister Stefan Lonien sagt: "Das sind überwiegend Leute von außerhalb, die vielleicht Land auf der Gemarkung gekauft haben, aber aus anderen Ortschaften kommen."Das ändert aber zunächst nichts an der Kritik des Mannes, der für die Beitragserhebung gar keine Grundlage sieht. Die wiederum hat VG-Bürgermeister Josef Junk schnell aus dem Weg geräumt: Man stütze sich dabei zum einen auf die Satzung der Ortsgemeinde Dudeldorf über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege, die seit Januar 1998 existiert, und zum anderen auf das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz, das seit Juni 1995 gilt. Der Grundstücksbesitzer, der anonym bleiben will, ist anderer Meinung: "Falls die Kommune im Außenbereich Beiträge erheben darf, dann kann sie nicht abgelegene Waldflächen gleich behandeln wie Ackerflächen, die ständig benutzt werden." Und damit ist er nicht alleine. Von den 41 anderen Bürgern, die Widerspruch eingelegt haben, wird unter anderem genau das bemängelt: Der Weg werde unterschiedlich stark genutzt, was die Kommune aber nicht berücksichtige. So sei ein Grundstück, das überhaupt nicht erschlossen ist, demnach auch nicht beitragspflichtig - in den Augen der Bürger. Sie zweifeln außerdem an, ob der Weg überhaupt habe saniert werden müssen. Weiter heißt es, dass sein Ausbau "unverhältnismäßig" sei: Er verstoße gegen die "Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit". Da aber widerspricht Bürgermeister Stefan Lonien: "Der Weg war total marode, stellenweise gab es gar keinen Teer mehr, es war eine richtige Schotterpiste." Er werde seiner Meinung nach viel genutzt, und die Sanierung sei erforderlich gewesen - dabei habe man sich strikt an die Vorgaben des DLR gehalten. "Sonst hätten wir den Zuschuss nicht erhalten."Nun könnte im Zweifel auch in diesem Fall ein Richter entscheiden. Zuvor müsste allerdings die VG-Verwaltung tätig werden: Denn bei ihr liegen immer noch die 42 Widersprüche - unbearbeitet seit Mitte Mai 2015. "Die Verwaltung hat zu entscheiden, ob sie dem Widerspruch stattgeben kann oder nicht", sagt Josef Junk. Wenn nicht, wird der Vorgang dem Kreisrechtsausschuss vorgelegt. Erst danach stünde der jeweils unterlegenen Partei der Klageweg offen. "Die Zahl der Widersprüche erforderte einen erheblichen Verwaltungsaufwand", sagt Josef Junk. Es könne aber nun von einem zeitnahen Abschluss ausgegangen werden.Der betroffene Eigentümer ärgert sich nicht nur darüber, dass die "Widersprüche so lange liegen geblieben sind", sondern befürchtet auch, dass der nächste Bescheid nun schon bald ins Haus steht. Und das, obwohl die Sache noch gar nicht geklärt ist. Extra

… Tobias Oest, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei wohllebenundpartner, Trier. Beiträge im Außenbereich: Ist das eine gängige Praxis? Tobias Oest: "Es ist nach dem Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig, Ausbaubeiträge für Feld- und Waldwege zu erheben, und nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz sind diese Bestimmungen auch verfassungsgemäß. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage vieler Gemeinden und der im Verhältnis zu den Kosten des Ausbaus von Waldwegen nicht gleichermaßen gestiegenen Jagdpachteinnahmen bleibt den Kommunen in vielen Fällen auch keine andere Möglichkeit." Darf dabei jeder gleich behandelt werden? Oest: "Grundsätzlich halte ich es für rechtlich zulässig, alle Grundstückseigentümer gleichmäßig heranzuziehen. Das Oberverwaltungsgericht hat kürzlich in einem Fall entschieden, dass ein Waldbesitzer zu Unrecht herangezogen worden ist. Dies dürfte jedoch nur Einzelfälle betreffen." Gibt es Fristen, an die sich eine Kommune zu halten hat? Oest: "Verfahrensrechtlich gibt es keine genauen Vorgaben, wie lange ein Widerspruchsverfahren dauern darf. Je nach Anfall und Komplexität kann dies schon einige Monate dauern. Wenn es dem Betroffenen zu lange dauert, hat er nach drei Monaten Untätigkeit der Behörde die Möglichkeit, unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben, ohne die Entscheidung der Widerspruchsbehörde abzuwarten. Allerdings entscheidet das Verwaltungsgericht in diesen Fällen nicht über die Untätigkeit, sondern in der Sache. Gelegentlich lassen Behörden heiße Eisen auch liegen, um Untätigkeitsklagen zu provozieren. Dies hat den Vorteil, dass kurzfristig gerichtliche Entscheidungen ergehen und sich die übrigen Widerspruchsverfahren dann aufgrund der gerichtlichen Ausführungen entscheiden lassen." eib Extra

Der Wirtschaftsweg Auf Schopp wurde 2014 auf einer Länge von 2220 Metern und einer Breite von 3,50 Metern erneuert. In diesem Zusammenhang wurden in Dudeldorf erstmals wiederkehrende Beiträge nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes Rheinland-Pfalz und der entsprechenden Satzung der Ortsgemeinde erhoben. Die Gesamtkosten betragen 255 046,77 Euro. Davon tragen die Jagdgenossenschaft und das Land 170 861,78 Euro, womit für die Anlieger ein Beitragsanteil von 84 184,99 Euro verbleibt, der nach einem Satz von 0,008710293 Euro pro Quadratmeter aufgeschlüsselt wird. Die Ortsgemeinde hat im vergangenen Jahr einen weiteren Wirtschaftsweg erneuert: Die Sanierung von Schäfersborn ist bereits abgeschlossen worden. Auch dafür gibt es Fördermittel, die genaue Finanzierung ist jedoch noch offen. eib

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