Wildfütterung mit Heu und Grassilage erlaubt

Bitburg. (red) Aufgrund der herrschenden Witterung wird für das gesamte Kreisgebiet das Füttern des Wildes ausschließlich mit Heu- und Grassilage auf Antrag erlaubt. Die Erlaubnis wird bis auf Widerruf erteilt.

Bewegungsjagden jeglicher Art sind nicht gestattet.

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