Wildfütterung mit Heu und Grassilage erlaubt
Bitburg. (red) Aufgrund der herrschenden Witterung wird für das gesamte Kreisgebiet das Füttern des Wildes ausschließlich mit Heu- und Grassilage auf Antrag erlaubt. Die Erlaubnis wird bis auf Widerruf erteilt.
03.01.2011
, 22:29 Uhr
Bewegungsjagden jeglicher Art sind nicht gestattet.