Energiewende Ringen um Rotor-Flächen geht in die vierte Runde

IRREL · Im Januar sollen die Entwürfe der Windkraft-Flächennutzungspläne in der VG Südeifel zum vierten Mal öffentlich ausgelegt werden.

 Die VG Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Die VG Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Foto: Uwe Hentschel

Einstimmig hat der Rat der Verbandsgemeinde (VG) Südeifel die erneute Offenlegung der beiden Windkraft-Flächennutzungspläne für die Gebiete der ehemaligen Verbandsgemeinden Neuerburg und Irrel auf den Weg gebracht. Voraussichtlich im Januar/Februar kommenden Jahres haben dann die sogenannten Träger öffentlicher Belange, aber auch die Bevölkerung erneut die Möglichkeit, zu den Plänen Stellung zu nehmen.

Dass die Planentwürfe nun bereits zum vierten Mal veröffentlicht werden, hängt damit zusammen, dass die Kreisbehörde bei der vorherigen Offenlegung der Entwürfe Ende 2018 das Fehlen lesbarer Detailkarten der geplanten Sonderbauflächen beanstandet hatte. Die Behörde verwies in diesem Zusammenhang auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen.

Der VG-Rat hatte daraufhin in seiner Sitzung im März diesen Jahres den Planentwurf dennoch beschlossen und somit den Einwand der Kreisverwaltung zurückgewiesen. Weil die Kreisbehörde aber am Ende die Institution ist, die den Plan­entwurf abschließend genehmigen muss, und Sie bei einem gemeinsamen Treffen mit Vertretern der VG im Juli deutlich machte, dass sie die Genehmigung unter diesen Umständen nicht erteilen werde, beschloss der Rat im August eine erneute Offenlegung.

Dass zuständige Planungsbüro hat daraufhin gemeinsam mit dem externen Rechtsbeistand die Entwürfe in Abstimmung mit dem Kreis entsprechend überarbeitet. Neben den formalen Anpassungen gab es auch leichte inhaltliche Veränderungen.

So sind beispielsweise die Tabuzonen für Windkraft im Bereich Neuerburg etwas größer geworden. Grund dafür ist das Baumalter. Ab einem Alter von 120 Jahren genießen Laubbäume einen besonderen Schutz. Und ein Teil der Bäume im Gebiet Auf Lindscheid südlich von Neuerburg hat diese Altersgrenze vor wenigen Monaten überschritten.

Zudem ist die VG auch dem Wunsch der Kreisverwaltung nachgekommen, 
wonach in den jeweiligen Planbegründungen darauf hingewiesen werden soll, dass Windkraftanlagen umfassend innerhalb der dargestellten Sonderbauflächen stehen müssen, wenn für sie Baugenehmigungen erteilt werden sollen. Eine Anlage darf demnach also nur errichtet werden, wenn auch die Rotorblätter nicht über die Abgrenzungen der genehmigten Bereiche hinausragen.

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