Windkraft im Bitburger Land: Der große Kuchen wird immer kleiner

Bettingen · Beim Flächennutzungsplan im Bitburger Land werden die Vorrangflächen für Windkraft weiter reduziert. Wie viel bleibt übrig?

 Vom einst großen Kuchen der Vorrangflächen für Windkraft ist nicht mehr viel übrig. TV-Foto: Uwe Henschel

Vom einst großen Kuchen der Vorrangflächen für Windkraft ist nicht mehr viel übrig. TV-Foto: Uwe Henschel

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Auf die Frage, wie lange er denn Zeit habe, antwortet Reinhold Hierlmeyer: "Also von mir aus können wir so lange machen, bis ich umfalle." Der Diplom-Geograf des Trierer Planungsbüros BGH Plan hat sich auf einen langen Sitzungstag eingestellt. So viel sei verraten: Umfallen wird Hierlmeyer am Ende der Veranstaltung nicht. Was aber auch daran liegt, dass der Geograf und die Mitglieder des VG-Rats Bitburger Land die Sitzung im Bettinger Jugendheim gegen 22.30 Uhr abbrechen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Rat ungefähr ein Drittel der Stellungnahmen, die eingereicht wurden, abgearbeitet. Um die restlichen gut 200 Seiten will sich der Rat zu einem späteren Zeitpunkt in einer Sondersitzung kümmern. Seit nun mehr sechs Jahren befasst sich die Verbandsgemeinde mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich Windenergie.

Es geht darum, neue Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Auf Grundlage der vom Rat festgelegten Kriterien wurde vom Planungsbüro ein FNP-Entwurf erarbeitet und den Behörden und Verbänden sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Und diese Stellungnahmen müssen jetzt Schritt für Schritt abgearbeitet werden. 1364 Hektar sollen laut Planentwurf für Windkraft ausgewiesen werden. Ursprünglich waren es sogar 1868 Hektar. Doch im Zuge der Umweltprüfung sind einige der ins Auge gefassten Vorrangflächen verschwunden oder zumindest in ihren Ausmaßen reduziert worden. Und auch wenn die Stellungnahmen längst noch nicht alle abgearbeitet sind, so steht bereits nach den ersten 20 der mehr als 300 Seiten fest, dass sich die Fläche weiter reduzieren wird. Und das nicht zu knapp. So weist beispielsweise die Kreisverwaltung in ihrer landesplanerischen Stellungnahme darauf hin, dass das Sondergebiet Salmwald komplett in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und deshalb "aus naturschutzrechtlicher Sicht gänzlich abzulehnen" ist. Dieses Gebiet bei Oberkail ist mit 527 Hektar die größte der insgesamt 14 verbliebenen Flächen. Da dem Rat aufgrund der landesplanerischen Stellungnahme nichts anderes übrig bleibt, als diese Fläche nun aufzugeben, reduziert sich der Bestand an Vorranggebieten allein dadurch schon auf nur noch 837 Hektar. Wie viel am Ende übrig bleibt, wird sich erst zeigen, wenn die Stellungnahmen komplett abgearbeitet sind und der Planentwurf entsprechend geändert und erneut vorgelegt wurde. Fest steht aber, dass die VG von den Kriterien, auf die sie Einfluss hat, nicht abweichen will. In der Ratssitzung wird nämlich nicht nur über die Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens beraten, sondern im Vorfeld auch darüber abgestimmt, wie man mit grundsätzlichen Fragen umgeht, die im Rahmen dieses Verfahrens aufgetreten sind.

Dazu gehört beispielsweise die Frage, ob es bei den festgelegten 1000 Metern Mindestabstand zwischen Windrädern und Gemeinden (1100 Meter bei Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 200 Metern) bleibt. Oder aber ob man diesen Abstand bei reinen Wohn-Gemeinden auf 1200 Meter erhöht, damit diese Orte nicht in ihrer zukünftigen Siedlungsentwicklung eingeschränkt werden.

Da es sich dabei aber nur um wenige Dörfer handelt und die Ratsmitglieder der Auffassung sind, dass alle Gemeinden gleichbehandelt werden sollen, ist sich der Rat einig, dass die 1000 beziehungsweise 1100 Meter für alle Gemeinden gelten sollen.
Extra: BESCHLÜSSE ZU WEITEREN FRAGESTELLUNGEN


Neben der einheitlichen Regelung für den Mindestabstand fasst der Rat auch bei anderen Fragestellungen, die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergeben haben, einheitliche Beschlüsse. So wird festgelegt, dass die zukünftigen Windkraftanlagen nicht nur mit dem Sockel, sondern vollständig, also auch inklusive Rotor, innerhalb der Vorrangflächen liegen müssen. Zudem dürfen sich diese Sondergebiete zukünftig nicht mehr mit Vorrangflächen für die Rohstoffsicherung überlagern. Außerdem werden keine örtlichen Sondergutachten zugelassen, mit denen die sogenannten "weichen" Ausschusskriterien wie zum Beispiel Mindestwindgeschwindigkeit oder aber die Bedeutung schutzwürdiger Biotope überprüft werden können. Und auch bei der Mindestflächengröße will der Rat keine Kompromisse eingehen. Dieser Schwellenwert soll weiterhin bei 30 Hektar liegen.

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