Energie Die Windkraft im Bitburger Land und das zähe Vorankommen in den Räten

BITBURG · Bislang haben noch nicht alle Gemeinden über den Entwurf des Flächennutzungsplans beraten. Das könnte durchaus zum Problem werden

 Die Windkraft im Bitburger Land wirft ihre Schatten voraus: Auf Grundlage des Flächennutzungsplans können neue Standorte für Anlagen ausgewiesen werden.

Die Windkraft im Bitburger Land wirft ihre Schatten voraus: Auf Grundlage des Flächennutzungsplans können neue Standorte für Anlagen ausgewiesen werden.

Foto: Uwe Hentschel

Anfang Oktober hat der Verbandsgemeinderat Bitburger Land den Entwurf des Windkraft-Flächennutzungsplans (FNP) genehmigt. Danach sollte der Entwurf schnellstmöglich den 71 Gemeinden der VG vorgelegt werden, damit diese dann darüber abstimmen können, um ihn dann möglichst noch vor Jahresende der Kreisverwaltung zur endgültigen Genehmigung vorzulegen. Doch daraus wurde nichts. Was zum Teil an Corona lag, aber eben nicht nur.

So fand ein Großteil der Gemeinderatssitzungen im vergangenen Herbst zunächst noch wie geplant statt. Bis die sich die ersten Räte mit der Abstimmung über den FNP-Entwurf befassten, dauerte es allerdings recht lang. Obwohl es im Anschluss an den Beschluss des VG-Rats allein im Oktober mehr als 20 Gemeinderatssitzungen gab, tauchte die Abstimmung über den Entwurf am 9. November und damit mehr als sechs Wochen nach der Sitzung des VG-Rats erstmals auf der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung auf.

Insofern ist der Vorwurf von Johannes Junk, nicht ganz unberechtigt. Der Ortsbürgermeister von Meckel kritisierte vor wenigen Tagen in der jüngsten Sitzung des VG-Rats, dass nach inzwischen gut sieben Monaten noch immer nicht alle Gemeinderatsbeschlüsse vorlägen. Das stimmt in der Tat. So fehlten bis Ende April noch  aus 15 der insgesamt 71 Gemeinden die Beschlüsse. „Seit einem Jahr ist Corona die Entschuldigung für alles“, ärgerte sich der Meckler Gemeindechef und ergänzte, dass man in anderen Verbandsgemeinden schneller vorankomme.

Auch das stimmt. Der Vollständigkeit halber darf in diesem Zusammenhang aber erwähnt werden, dass auch in Meckel der Beschluss bereits am 16. Dezember auf der Tagesordnung stand, die Sitzung dann aber als eine der ersten in der VG im Zuge des zweiten Corona-Lockdowns abgesagt wurde. Deshalb wurde in Meckel dann auch erst im Februar darüber beraten.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch noch ein anderer Aspekt. Nämlich, dass die noch fehlenden Beschlüsse einiger Gemeinden nur eine untergeordnete Rolle spielen. Genauso unerheblich ist auch, dass bislang bereits neun Gemeinden den Entwurf abgelehnt haben und sich ein Teil restlichen Gemeinden diesem Votum ebenfalls anschließen könnten. Denn laut Gemeindeordnung gilt die Zustimmung als erteilt, „wenn (erstens) mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und (zweitens) in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen“. Und genau das war im Bitburger Land bereits Ende April der Fall. So hatten zum Zeitpunkt der Sitzung des VG-Rats immerhin 47 der 71 Gemeinden zugestimmt. Und da in diesen 47 Ortschaften rund 20000 der insgesamt knapp 26000 Menschen im Bitburger Land leben, ist auch die Zwei-Drittel-Quote längst erreicht.

Theoretisch also hätte der Verbandsgemeinderat das Procedere abschließen können, um den Plan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorzulegen, anstatt bis zur nächsten Sitzung im Juli zu warten. Zumindest geht aus der Gemeindeordnung nicht hervor, dass zwingend alle Gemeinden einen Beschluss gefasst haben müssen. 

Sicher: So vorzugehen wäre nicht die feinste Lösung. Zumal das FNP-Verfahren bereits seit gut acht Jahren läuft, sodass es auf ein paar Monate mehr oder weniger ohnehin nicht mehr ankäme. Es gibt allerdings noch einen weiteren Aspekt, der im ungünstigsten Fall der bisherigen Planung zum Verhängnis werden könnte.

So hat die neu gewählte Regierungskoalition in Mainz bereits angekündigt, dass sie vorhat, die derzeitigen Vorgaben zu den Mindestabständen von neuen Windkraftanlagen zu ändern. Sollte es zeitnah dazu kommen und sich gleichzeitig das Verfahren im Bitburger Land noch weiter in die Länge ziehen, könnte es passieren, dass die VG dann den Plan noch einmal komplett umkrempeln müsste.

Komplett auszuschließen ist es nicht. Der VG Südeifel ist es vor einigen Jahren zumindest ähnlich ergangen. Im Gegensatz zur aktuellen Ankündigung aus Mainz wurden die Vorgaben für mögliche Windkraftstandorte damals allerdings nicht gelockert, sondern verschärft. Trotz Ankündigung strengerer Abstandregelungen hielt die VG Südeifel aber weiter an ihrer ursprünglichen Planung fest. 

Die Vorgaben aus Mainz wurden zunächst ignoriert, in der Hoffnung, den bereits ausgearbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans noch rechtzeitig durch die Kreisverwaltung genehmigt zu bekommen. Doch daraus wurde nichts. Am Ende musste der Entwurf erneut bearbeitet und ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt werden.

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