Windenergie Landesbehörde genehmigt weitere Prümer Windkraft-Planung

Prüm/Trier · Anpassung an neue Vorgaben: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gibt grünes Licht im sogenannten Zielabweichungsverfahren.

 Windräder in der Verbandsgemeinde Prüm: Bald könnten es mehr sein – wenn auch vielleicht nicht hier, oberhalb von Kleinlangenfeld.

Windräder in der Verbandsgemeinde Prüm: Bald könnten es mehr sein – wenn auch vielleicht nicht hier, oberhalb von Kleinlangenfeld.

Foto: Fritz-Peter Linden

Es klingt zunächst nach einer großen Neuigkeit, ist unterm Strich aber nur ein weiterer formaler Schritt im Gesamtverfahren rund um die Windkraftpläne in der Verbandsgemeinde (VG) Prüm: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD), heißt es in einer Mitteilung der Behörde, lasse dort die „Zielabweichung für die Flächennutzungsplanung Windenergie“ zu.

Die Kommune musste diesen Antrag stellen: Denn die vorgesehenen insgesamt acht Standorte, an denen eventuell Anlagen aufgebaut werden, liegen außerhalb der Flächen, die der Raumordnungsplan der Region Trier als sogenannte Vorranggebiete vorsieht.

Hintergrund: Der Raumordnungsplan mit den Bestimmungen zur möglichen Windkraft-Kulisse ist älter als das inzwischen geltende Landesentwicklungsprogramm IV, das über Gesetzeskraft verfügt. Der Raumordnungsplan muss deswegen überarbeitet und angepasst werden, was bisher aber noch nicht geschehen ist.

Das Landesentwicklungsprogramm aber bringt einige Veränderungen, darunter andere Mindest-Standortgrößen und -abstände der Windräder zu Siedlungen und Ortschaften.

Und es erlaubt ausdrücklich, Windkraftanlagen auch in Waldgebieten aufzustellen. Dadurch wurden in den vergangenen Jahren eine Reihe zusätzlicher Anlagen in der Eifel geplant und in Betrieb genommen, auch in Waldgebieten.

Dazu zählen unter anderem auch die neuen Windräder in der Verbandsgemeinde Arzfeld, etwa in Höhe von Lichtenborn, oder an der Oberen Kyll, die meisten davon in den Waldflächen entlang der Bundesstraße 51 (der Trierische Volksfreund berichtete).

Da die Verbandsgemeinde Prüm die neuen Regeln bei ihrer weiteren Planung einzuhalten hat, musste also das Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden – und jetzt erteilte die SGD dafür formal die Genehmigung, weil die Prümer Vorhaben den Vorgaben und Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.

Damit ist noch nichts gesagt über die Zahl der Anlagen, die in der Kommune errichtet werden können. Bisher sieht man vor, Anlagen auf dem Schneifelrücken zu bauen, außerdem in der Nähe von Auw, Habscheid, Neuendorf und Pronsfeld.

Die Genehmigung, sagt VG-Bürgermeister Aloysius Söhngen (CDU) auf TV-Anfrage, sei zunächst einfach „für uns die Voraussetzung für die nächste Stufe“ der Planungen. „Da ist kein Einspruch drin, deshalb können wir ohne Veränderungen in die zweite Offenlegung gehen.“

Die Pläne der Verbandsgemeinde sollen von Oktober an für die Bürger einzusehen sein, den genauen Termin werde man noch bekanntgeben.

 Windkraftanlage in der Eifel.

Windkraftanlage in der Eifel.

Foto: Fritz-Peter Linden

Den aktuellen Stand des Vorhabens kann man darüber hinaus jederzeit im Internet nachsehen, unter der Adresse www.pruem.de

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