Windkraft pur

BITBURG/PRÜM. (cus) Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz einen Erfolg im Rechtsstreit um Photovoltaik-Anlagen als Zusatz an Windrädern errungen.

Das OVG setzte sich erneut mit der Frage auseinander, ob Photovoltaikanlagen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zulässig sind. Im Mai 2005 hatte das Gericht rund 20 Meter hohe und 15 Meter breite Photovoltaik-Modulträger als Ergänzung zu Windkraftanlagen für zulässig erklärt, da es darin eine sinnvolle Ergänzung zur Stromproduktion aus Wind sah (der TV berichtete). Eine erneute Überprüfung der technischen Zusammenhänge durch das OVG ergab laut Kreisverwaltung jedoch, dass die von dem klagenden Windkraftbetreiber Jörg Temme (Geschäftsführer der Watt AG) behaupteten betrieblichen Vorteile nicht in einem Umfang existierten, der eine Zulassung als Zusatz zu den im Außenbereich privilegierten Windkraftanlagen rechtfertigen würde. Vielmehr geht das Gericht nunmehr davon aus, dass sich die gewünschten Effekte auch durch andere technische Vorkehrungen erreichen ließen, durch die das Landschaftsbild nicht im Sinn einer industriellen Überprägung beeinträchtigt werde. Auch die Erforschung einer kombinierten Nutzung von Wind- und Sonnenenergie sei kein Grund für die Zulässigkeit der Modulträger. Das Gericht sah keinen Ansatz eines schlüssigen Forschungskonzepts, sondern lediglich eine Vielzahl unterschiedlicher Verwendungszwecke, bei denen die Rolle der Photovoltaik häufig unklar bleibe. Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm geht aufgrund der neuen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung davon aus, dass das OVG-Urteil aus dem vergangenen Jahr eine Einzelfallentscheidung bleibe. Entsprechende Vorhaben des Investors zur Wind- und Sonnennutzung an den Standorten Pützhöhe, Winterspelt und Olsdorf würden somit hinfällig. Es bleibe wie gewohnt bei Windkraft pur.

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