Energie Wieder zurück auf der Zielgeraden

IRREL · Nach der vierten Offenlegung der Flächennutzungspläne für den Bereich Windkraft hat der VG-Rat Südeifel den Entwurf nun erneut genehmigt.

 Windkraft in der VG Südeifel: Ein Kraftakt für die Planer und den VG-Rat.

Windkraft in der VG Südeifel: Ein Kraftakt für die Planer und den VG-Rat.

Foto: Uwe Hentschel

An dieser Etappe angekommen ist der Rat der Verbandsgemeinde (VG) Südeifel nicht zum ersten Mal. Diesmal jedoch könnte es klappen. Zumindest sieht es in der Irreler Gemeindehalle nach Abschluss der vierten öffentlichen Auslegung der Pläne so aus, als seien alle Hindernisse, die eine abschließende Genehmigung der Windkraft-Flächennutzungspläne verhindern könnten, beseitigt worden.

In der Sitzung des VG-Rats erläutert die zuständige Planerin die bei der jüngsten Offenlegung eingereichten Anmerkungen. Einige Einwände sind neu, viele aber wurden bereits bei den vorherigen öffentlichen Auslegungen der Pläne zur Kenntnis genommen. Unterm Strich sieht die Planerin nichts, was die Genehmigung des Entwurfs gefährden könnte. Weshalb der Rat dem Entwurf einstimmig zustimmt.

Sollten nun im nächsten Schritt auch noch die Gemeinden der Südeifel den beiden Entwürfen mehrheitlich zustimmen, könnten die Pläne nach einem abschließenden Feststellungsbeschluss durch den VG-Rat der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden. Damit – eine Genehmigung vorausgesetzt — wäre das Thema abgeschlossen.

Die Tatsache, dass es für die VG Südeifel nicht nur einen, sondern gleich zwei Pläne gibt, macht deutlich, wie lange sich Rat, Verwaltung und das damit zuständige Planungsbüro mit diesem Projekt bereits beschäftigen. Denn als mit der Planung begonnen wurde, bestand das Territorium der heutigen VG Südeifel noch aus den beiden eigenständigen VGen Irrel und Neuerburg. 2014 kam es zum Zusammenschluss. Und zu diesem Zeitpunkt waren beide Fusionspartner bereits seit längerem mit der jeweiligen Fortschreibung ihres Flächennutzungsplans für den Teilbereich Windkraft beschäftigt.

Das, worum es bei dieser Fortschreibung geht, ist die Festlegung der Bereiche, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zukünftig erlaubt sein soll, vor allem aber, wo nicht. Letztendlich nämlich werden von der Gesamtfläche der VG nur zwei bis drei Prozent der Windkraft zur Verfügung gestellt. Und ob dort dann tatsächlich auch Anlagen errichtet werden, hängt zunächst vom Interesse der Investoren und im nächsten Schritt vom Ausgang des jeweiligen Genehmigungsverfahrens ab. So werden mit den Flächennutzungsplänen zwar die Bereiche definiert, die für Windkraft infrage kommen, die Erlaubnis zur Errichtung wird dann aber von der Kreisverwaltung im Einzelfall auf der Grundlage von Gutachten und möglichen Einwänden geprüft.

Bis es soweit ist, müssen nun aber erst einmal die beiden Flächennutzungspläne genehmigt werden. Sollten alle Gemeinden in ihren kommenden Sitzungen darüber abstimmen, könnten die Pläne nach der letzten Etappe durch den VG-Rat im Dezember bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Mit einer Genehmigung wäre dann in der ersten Jahreshälfte 2021 zu rechnen.

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