Windräder auf vielen Flächen tabu

Neuerburg · Was haben Haselhuhn, Uhu und der Segelflugplatz Utscheid mit Windrädern zu tun? Die Antwort hat am Dienstagabend der Verbandsgemeinderat in Neuerburg gegeben. In der Sitzung hat ein Fachmann ein Gutachten über geeignete Flächen für Windräder vorgestellt.

Neuerburg. In puncto Windaufkommen ist die Verbandsgemeinde (VG) Neuerburg einen anderen Weg gegangen als ihre Nachbarn. Nachdem die Frage nach der Genauigkeit der vom deutschen Wetterdienst erstellten Karten aufkam, hat sich die VG entschlossen, ein zusätzliches meteorologisches Gutachten in Auftrag zu geben.
Dieses bezieht nach Angaben der VG Erträge aus tatsächlich existierenden Windkraftanlagen in der Umgebung in die Berechnungen mit ein. Schließlich wehe der Wind nicht das ganze Jahr über gleich, heißt es in der Ratssitzung am Dienstagabend. Außerdem bläst er in unterschiedlichen Höhenlagen anders. Eine Meteorologin hat deshalb das Windaufkommen neu bestimmt. Und sie hat in Gigawatt pro Stunde, also in Erträgen, gerechnet. Das Ergebnis: Die geeigneten Flächen sind größer geworden; weil genauer berechnet werden konnte.
Trotzdem schrumpft das Windkraftpotenzial in der Verbandsgemeinde Neuerburg. Das ist nichts Besonderes. Denn die vorgeschlagenen Flächen werden einem Gutachten unterzogen. Das berücksichtigt nicht nur die Flächen mit dem höchsten Windaufkommen, sondern viele andere Faktoren.
So ergibt die vom Büro Isu in Bitburg erstellte Potenzialanalyse, dass ein Uhu, Rot- und Schwarzmilane und zahlreiche Haselhühner im Westen der VG Neuerburg nisten.
"Artenschutz geht immer vor", erklärt Klaus Zimmermann vom Büro Isu in Bitburg. Doch die Tiere tangieren nur wenige infrage kommende Flächen, sagt Zimmermann am Dienstagabend bei der Vorstellung des Gutachtens.
Ein anderer Problemfall seien die Fledermausvorkommen. "Wir schlagen vor, die betroffenen Flächen nicht pauschal auszuschließen", sagt Zimmermann, "sonst würde nichts mehr an Flächen für die Windkraftnutzung übrig bleiben." Generell sind die Kernzonen des Naturparks Südeifel als potenzielle Flächen für Windräder ausgeschlossen.
Sie liegen im Westen und Nordosten der Verbandsgemeinde. Der Abstand zu Gemeinden beträgt zwischen 650 und 1200 Metern.
Weil ein Wildwuchs an Windrädern vermieden werden soll, gilt eine Mindestgröße von 30 Hektar für Windkraftparks. Zu Einzelhöfen sollen die Windräder einen Abstand von 450 Metern wahren.
Allerdings seien die Höfe über die gesamte Verbandsgemeinde verteilt. Der Vorschlag der Experten: Die Höfe finden Berücksichtigung, werden aber nicht pauschal in den Flächennutzungsplan aufgenommen.
Mit allen Ausschlüssen bleiben am Ende noch 9,9 Prozent der gesamten VG-Fläche für eine mögliche Windkraftnutzung übrig. Das entspricht 2934 Hektar, so Zimmermann. MRA

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