Windkraft Bernd Weinbrenner legt noch einmal nach

Prüm · Windkraft in der Verbandsgemeinde Prüm: Der SPD-Mann übt Kritik an den Plänen auf dem Schneifelrücken – und zweifelt an der Flächenvorgabe von zwei Prozent.

 Windrad in der Nähe von Dausfeld: Für die einen ist es Spargel, für die anderen die derzeit sinnvollste Energieform der Welt.

Windrad in der Nähe von Dausfeld: Für die einen ist es Spargel, für die anderen die derzeit sinnvollste Energieform der Welt.

Foto: Linden Fritz-Peter

Bernd Weinbrenner gibt Kontra, wieder einmal. Der Steuerberater und langjährige SPD-Vertreter in den Räten von Stadt und Verbandsgemeinde (VG), widerspricht seinen CDU-Bürgermeistern gern, oft und deutlich. Das gehört sich so, wenn man Opposition ist.

Jetzt tut er es wieder: Anlass ist die jüngste VG-Ratssitzung, bei der erneut über den Flächennutzungsplan beschlossen wurde (der TV berichtete). Es ging, wieder einmal, um die Ausweisung von neuen Windkraftflächen – nach aktuellem Stand könnten an die 20 Anlagen auf den Schneifelrücken kommen, in dessen Mitte das Erholungsgebiet am Schwarzen Mann frei bleiben soll.

Die Initiative „Gegenwind Schneifel“ will den Ausbau vehindern. Weinbrenner und die SPD wollen das auch: Die Fraktion stimmte geschlossen dagegen. Ohne Weinbrenner, der an diesem Abend verhindert war, „was ich sehr bedaure“, sagt er. Aber er werde wegen des Themas immer wieder angesprochen: „Und was die Bürger mir sagen, das ist für mich das Maßgebliche.“ Da seien doch etliche, die sich besorgt an ihn gewendet hätten. Ja, zugegeben, die seien natürlich „aus der Gegend von Auw. Aber Gondenbrett ist auch dabei. Und Obermehlen.“ Viele fürchteten die Zerstörung eines beliebten Wandergebiets, das Versiegen touristischer Einnahmequellen. Er selbst habe während eines Aufenthalts im Prümer Krankenhaus von seinem Zimmer aus „genau auf den Höhenzug geguckt“. Und angesichts der Pläne ergreife ihn „das kalte Grausen“.

Das Geld, das dabei in die Gemeinden flösse, sei zu vernachlässigen: „Die haben so viele Steuereinnahmen, dass das ein zweitrangiges Problem ist.“

Er vertrete, sagt Weinbrenner, „die Interessen der Bürger“. Die seien „das Volk“, wie jene Hunderttausende, die in der Vor-Wendezeit in der DDR auf die Straße gegangen seien. „Wir sind das Volk“ – dieser Satz von damals, der sei ihm wichtig.

Aber auch eine Zahl: Zwei Prozent. Die Vorgabe des Landesentwicklungsprogramms, das so viel Fläche für erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz vorsieht (in einer früheren Fassung, noch während der Rot-Grünen Regierungszeit, waren es „mindestens“ zwei Prozent). VG-Bürgermeister Aloysius Söhngen verweise immer darauf, dass daran nicht zu rütteln sei. „Meine Quellen“, unterstreicht Weinbrenner, „sagen, dass dem nicht so ist.“

Was sagt das Land? Zuständig ist das Innenministerium. Pressesprecherin Sonja Bräuer sagt, dass der „für das Erreichen der klima- und energiepolitischen Ausbauziele notwendige Flächenbedarf in einer Größenordnung von circa zwei Prozent der Landesfläche liegt“. Auf TV-Nachfrage folgt die Ergänzung, das sich das eben auf die Landes-Gesamtfläche beziehe – nicht auf jede einzelne Verbandsgemeinde. Und zwar als Soll-Richtwert.

Soll, muss – das Zwei-Prozent-Ziel sei vorgegeben, sagt Söhngen „Sonst brauchen sie es nicht (in den Landesentwicklungsplan, Anm.) reinzuschreiben.“ Wenn aber, wie in der Nachbar-VG Arzfeld, dieses Ziel aufgrund der Siedlungsstruktur (Folge: zu geringe Abstände der Anlagen) nicht zu erreichen sei, könne es durchaus dazu kommen, dass andernorts sogar mehr als zwei Prozent der Fläche für Windkraft benötigt würden.

Das plant die VG Prüm zwar nicht, die Zwei-Prozent-Marke wird, sofern alle Anlagen kommen, ziemlich genau getroffen. Söhngen verweist aber auch auf zahlreiche Gerichtsurteile, unter anderem zum Regionalplan in Hessen: Dort habe man zwar Windkraftflächen ausgewiesen – aber eben nicht ausreichend. Das Bundesverwaltungsgericht habe daraufhin festgestellt: „Es muss der Windraft genügend Raum gegeben werden.“ Und zwar dort, wo der Wind auch wehe, wie auf der Schneifel. Eine „verhindernde Planung“ sei nicht zulässig, wie das Urteil in Hessen zeige.

„Man muss das alles im Lichte des Paragrafen 35 im Baugesetzbuch sehen“, erläutert der VG-Chef: „Und der privilegiert die Windkraft im Außenbereich.“ Genau das aber sei „die Crux, die niemand verstehen will: Im Prinzip darf jeder in seinem Außenbereich eine Windkraftanlage errichten. Es sei denn, öffentliche Belange sprechen dagegen.“

Wie zum Beispiel eine „Verspargelung“: Daher der Flächennutzungsplan, daher die Konzentration der Anlagen auf der Schneifel.

Ganz ablehnen würde Weinbrenner übrigens neue Anlagen auf dem Schneifelrücken nicht: „Wenn es sich auf das ehemalige US-Gelände mit fünf oder sechs Rädern beschränkt hätte.“ Er ist unterdessen davon überzeugt, dass das Volk, also das Wählende, den Christdemokraten im kommenden Frühjahr, wenn es über neue Stadt- und VG-Räte abstimmen soll, dafür die Quittung geben werde: „Die wählen nicht mehr CDU.“

Sie werden dann, zumindest für den VG-Rat, auch nicht mehr Weinbrenner wählen: Er trete dafür nicht mehr an, sagt er. Mit 70 Jahren sei es Zeit, Jüngeren Platz zu machen.

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