Winter

Zum Artikel "Gute Wege, schlechte Wege" (TV vom 7. Januar) über die auf die Anlieger übertragene Räum- und Streupflicht schreibt dieser Leser:

Nach dem heftigen Schneefall am Samstagmorgen, 3. Januar, räumte mein Sohn den circa 45 Meter langen Bürgersteig vor meinem Anwesen am Ostring in Bitburg von den nassen Schneemassen vollständig frei. Ich sah ihn noch auf dem Bürgersteig stehen, als ein Fahrzeug des städtischen Räum-und Streudienstes so nahe an der Bordsteinkante vorbeifuhr, dass es die auf der Straße liegenden Schneemassen auf den gerade geräumten Bürgersteig schaufelte, der in voller Breite und in der gesamten Länge mit der doppelten Schneemenge wie zuvor bedeckt war. Ich bedauere, die Situation nicht fotografisch festgehalten zu haben. Ich habe nach einiger Zeit, nachdem mein Ärger sich gelegt hatte, den Bürgersteig selbst erneut geräumt, was mir wegen meines Alters von fast 80 Jahren erhebliche Mühe machte. Ich habe mir nun vorgenommen, dies im Wiederholungsfall nicht mehr zu tun, sondern im Falle eines gegen mich angestrengten Haftpflichtprozesses der Stadt den Streit zu verkünden. Ich habe Respekt vor der Arbeit der im kommunalen Winterdienst Beschäftigten, meine aber, dass diese nicht zum berechtigten Ärger der Anlieger in der geschilderten Art und Weise erledigt werden muss. Richard Brühl, Bitburg

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