"Wir sind einfach zu teuer" - Hohe Unterschiede bei Preisen für Taxifahrt zwischen Eifel, Mosel und Hunsrück

Bitburg/Daun/Wittlich · Die Preise für eine Taxifahrt werden von den Landkreisen vorgegeben. Und die haben die Preise im Laufe des Jahres alle angezogen. Ein Taxiunternehmen aus der Region Bernkastel-Wittlich fordert nun eine Korrektur der Preise – nach unten. Denn im Bereich Wittlich zahlen die Fahrgäste aktuell am meisten.

Das Auto in der Werkstatt, der beste Freund im Urlaub, der letzte Bus schon weg? Vielen Menschen bleibt dann nur noch die Wahl zwischen mehreren regionalen Taxiunternehmen. Und das kann je nach Wohnort teuer werden. Die zulässigen Kilometerpreise legen nämlich die Landkreise fest. Und was da als angemessen gilt, variiert von Kreis zu Kreis.

Am günstigsten ist man zurzeit noch im Vulkaneifelkreis unterwegs. 1,80 Euro kostet dort ein Kilometer, drei Euro zahlt der Gast als Grundpreis. Für eine fiktive Strecke von 20 Kilometern zahlt der Fahrgast dort also 39 Euro.

Die Entfernung entspricht in etwa der Strecke von Daun nach Hillesheim. Etwas teurer wird es dann schon im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Für 20 Kilometer werden dort 42,30 Euro fällig (1,90 Euro/Kilometer bei 3,30 Euro Grundpreis). Am teuersten reist es sich allerdings im Kreis Bernkastel-Wittlich. 47,50 Euro kostet hier die fiktive Fahrt (2,20/3,50 Euro).

Und das ist zu viel, sagt ein Taxiunternehmer aus der Region Wittlich. Sie könnten auch mit weniger Geld noch wirtschaftlich arbeiten. Die aus ihrer Sicht zu hohen Preise würde viele Fahrgäste abschrecken. Die Buchungen gingen zurück. "Wir sind einfach zu teuer", sagt ein Unternehmer. Dennoch haben alle drei Landkreise im Laufe des Jahres an der Preisschraube gedreht. Manuel Follmann, Sprecher des Landkreises Bernkastel-Wittlich sagt: "Diese Erhöhung wurde aus dem Kreis der Taxenunternehmer bei der örtlichen Genehmigungsbehörde beantragt." Grund dafür sei die Einführung des Mindestlohns im Taxigewerbe zum 1. Januar gewesen. Folglich hat der Fachbereich Verkehr und Zulassung bei der Kreisverwaltung die Preise zum 1. Januar nach oben korrigiert. Die Erhöhung sei allerdings keineswegs willkürlich erfolgt, sagt Follmann dann: "Dazu wurden alle Taxenunternehmen, der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland, Koblenz, und die Industrie- und Handelskammer Trier angehört."

Da die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Taxenunternehmen nicht abschließend vorhersehbar gewesen seien, habe die Kreisverwaltung bereits Ende 2014 ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit des Taxen- und Mietwagengewerbes im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Auftrag gegeben, das unmittelbar vor dem Abschluss steht und schon bald vorgestellt werden soll: "Hierüber wurden die Unternehmer informiert und um Mitwirkung gebeten."

Bei dem Gutachten gehe es aber nicht alleine um die Höhe des Tarifs. Daneben solle auch die Höchstzahl der zugelassenen Taxiunternehmen analysiert werden. Denn auch das Angebot an Taxen regelt letztlich die Kreisverwaltung. Werden im Schnitt mehr Taxen benötigt als zur Verfügung stehen, stellt die Verwaltung weitere Genehmigungen aus. Genauso verhält es sich andersrum. Im Kreis Bernkastel-Wittlich dürfen zur Zeit 15 Taxiunternehmen ihre Dienste anbieten und zusammen 58 Taxen auf die Straße schicken (Ein Taxi entspricht einer Konzession). Im Eifelkreis hat der Kunde die Wahl zwischen 19 Unternehmen, die zusammen 32 Taxen betreiben. In der Vulkaneifel sind es zehn Unternehmen mit 23 Konzessionen.

Bei der Änderung der Preise haben sich der Eifelkreis und der Vulkaneifelkreis mehr Zeit gelassen als die Verwaltung in Wittlich. Im Eifelkreis sind die neuen Preise seit März gültig, im Vulkaneifelkreis erst seit August. Also erst, nachdem der Mindestlohn im Januar eingeführt wurde. In beiden Kreisen hat die Verwaltung bislang keine negativen Rückmeldungen bekommen. "Wir gehen davon aus, dass die Taxiunternehmer zufrieden sind", sagt Verena Bernardy, Sprecherin des Vulkaneifelkreises.

EXTRA Rechtliche Grundlage

Wer andere Menschen mit einem Taxi oder Mietwagen befördert und dafür Geld verlangt, unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Alle Fahrer müssem im Besitze einer Genehmigung sein. Eine Genehmigung erteilt die Kreisverwaltung nur, wenn die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet ist. Daneben dürfen keine Gründe vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers vermuten lassen und der Antragsteller muss fachlich geeignet ist.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die Kreisverwaltung ermächtigt, die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Diese sogenannte Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über Grundpreise, Kilometerpreise, Zeitpreise, evetuelle Zuschläge und Vorrauszahlungen und sogar über die mögliche Zahlungsweise.